Ratgeber
Vorsicht an der Haustür
Digitale Unterschrift mit teuren Folgen
10.10.2025: Immer wieder werden Berliner an der Haustür von unseriösen Vertretern zu Vertragsabschlüssen gedrängt. Eine schnelle Unterschrift auf einem Tablet kann dabei weitreichende und kostspielige Konsequenzen haben, vor denen die Verbraucherzentrale Berlin warnt.
Die Masche ist oft dieselbe: Unangekündigt klingeln Personen und geben sich als Mitarbeiter des örtlichen Energieversorgers oder Netzbetreibers aus. Unter dem Vorwand, Zählerstände ablesen oder Daten abgleichen zu wollen, erschleichen sie sich eine digitale Unterschrift. Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale, erklärt, dass viele Betroffene gar nicht wissen, dass sie in diesem Moment einen neuen Vertrag abschließen. Diese Unternehmen nutzen die digitale Signatur, um einen gültigen Vertragsschluss zu behaupten. Für Verbraucher ist es im Nachhinein oft schwer zu beweisen, dass sie getäuscht wurden.
Rechtliche Möglichkeiten und deren Hürden
Grundsätzlich besteht bei an der Haustür geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurde über dieses Recht nicht oder nur fehlerhaft informiert, verlängert sich die Frist sogar auf 12 Monate und 14 Tage. Das Problem: Viele Betroffene erhalten weder eine Kopie des Vertrages noch eine Bestätigung, was den Widerruf erschwert, da der Vertragspartner unbekannt ist. „Besonders problematisch ist es, wenn Verbraucher auf dem Tablet bestätigen, die Widerrufsbelehrung erhalten zu haben. Später lässt sich kaum noch bestreiten, dass sie vorlag", so Dündar. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist zwar möglich, erfordert aber einen Nachweis, der ohne Zeugen kaum zu erbringen ist.
So schützen Sie sich
Um nicht in eine solche digitale Falle zu tappen, sollten folgende Ratschläge beachtet werden:
- Keine Unterschriften: Leisten Sie keine Unterschrift an der Haustür, weder auf Papier noch auf einem Tablet.
- Keine Daten preisgeben: Geben Sie keine persönlichen Daten wie Zählernummern oder Kundendaten heraus.
- Ausweis verlangen: Lassen Sie sich immer einen Dienstausweis zeigen, um die Person eindeutig zu identifizieren.
- Bedenkzeit einfordern: Schließen Sie keine Verträge zwischen Tür und Angel ab, sondern prüfen Sie alle Unterlagen in Ruhe.