Gesundheit
Kostenfalle Arztpraxis
Wie Sie unnötige Zusatzleistungen erkennen und wann die Kasse zahlen muss
24.09.2025: Für ärztliche Zusatzleistungen, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), geben gesetzlich Versicherte jährlich mindestens 2,4 Milliarden Euro aus. Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, sind viele dieser Angebote aus medizinischer Sicht nicht notwendig und ihr Nutzen ist oft nicht durch Studien belegt. Manchmal können sie sogar mehr schaden als nutzen.
Patienten sollten wissen, dass IGeL niemals dringend sind. Man kann ein Angebot daher ablehnen und sich zunächst unabhängig informieren. Für akut notwendige Therapien stehen immer Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Ärzte mit Kassenzulassung dürfen gesetzliche Leistungen nicht abwerten, indem sie mit Begriffen wie „Großer Körper-Check“ oder „Krebsvorsorge Plus“ werben. Ebenso ist es unzulässig, eine notwendige Behandlung davon abhängig zu machen, dass eine IGeL in Anspruch genommen wird.
Wann die Kasse zahlt
Bestimmte Selbstzahlerleistungen können zur Kassenleistung werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht oder der Patient zu einer Risikogruppe gehört. Das betrifft besonders Früherkennungsuntersuchungen. So wird beispielsweise eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke oder der Brust von der Kasse übernommen, wenn durch Abtasten oder eine Mammographie ein Krebsverdacht entstanden ist. Auch die Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) wird zur Kassenleistung, wenn ein begründeter Krankheitsverdacht vorliegt.
Was bereits Kassenleistung ist
In der Vergangenheit wurden bereits einige IGeL, deren Nutzen nachgewiesen wurde, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Dazu gehören:
- Verschiedene Krebsfrüherkennungsmaßnahmen wie die Darmspiegelung, die Mammographie und das Hautkrebs-Screening für bestimmte Altersgruppen.
- Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen.
- Das Chlamydien-Screening für Frauen bis 25 Jahre (seit 2008).
- Das Neugeborenen-Hörscreening (seit 2009).
- Moderne immunologische Stuhltests zur Darmkrebsfrüherkennung (seit 2017).
- Die Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz unter bestimmten Bedingungen (seit 2019).
- Die Untersuchung von Hautveränderungen mit dem Auflichtmikroskop zur Früherkennung von Hautkrebs für Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre (seit April 2020).
Derzeit wird geprüft, ob auch der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs zukünftig eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird.