Gazette Verbrauchermagazin
Gesundheit

Kostenfalle Arztpraxis

Wie Sie unnötige Zusatzleistungen erkennen und wann die Kasse zahlen muss

24.09.2025: Für ärztliche Zusatzleistungen, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), geben gesetzlich Versicherte jährlich mindestens 2,4 Milliarden Euro aus. Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, sind viele dieser Angebote aus medizinischer Sicht nicht notwendig und ihr Nutzen ist oft nicht durch Studien belegt. Manchmal können sie sogar mehr schaden als nutzen.

Patienten sollten wissen, dass IGeL niemals dringend sind. Man kann ein Angebot daher ablehnen und sich zunächst unabhängig informieren. Für akut notwendige Therapien stehen immer Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Ärzte mit Kassenzulassung dürfen gesetzliche Leistungen nicht abwerten, indem sie mit Begriffen wie „Großer Körper-Check“ oder „Krebsvorsorge Plus“ werben. Ebenso ist es unzulässig, eine notwendige Behandlung davon abhängig zu machen, dass eine IGeL in Anspruch genommen wird.

Wann die Kasse zahlt

Bestimmte Selbstzahlerleistungen können zur Kassenleistung werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht oder der Patient zu einer Risikogruppe gehört. Das betrifft besonders Früherkennungsuntersuchungen. So wird beispielsweise eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke oder der Brust von der Kasse übernommen, wenn durch Abtasten oder eine Mammographie ein Krebsverdacht entstanden ist. Auch die Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) wird zur Kassenleistung, wenn ein begründeter Krankheitsverdacht vorliegt.

Was bereits Kassenleistung ist

In der Vergangenheit wurden bereits einige IGeL, deren Nutzen nachgewiesen wurde, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Dazu gehören:

Derzeit wird geprüft, ob auch der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs zukünftig eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird.

© Gazette Verbrauchermagazin GmbH 2025