Gazette Verbrauchermagazin

Kunstförderung

Antragsfrist bis 1. Dezember

Erschienen in Gazette Zehlendorf November 2020
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Förderung für professionelle Kunstprojekte aller Sparten, die aus finanziellen Gründen nicht verwirklicht werden können, bietet der Fachbereich Kultur des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf. Bis zum 1. Dezember 2020 müssen die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung beim Bezirksamt eingegangen sein. Eine Fachjury wird aus allen Anträgen eine Auswahl treffen, die im Jahr 2021 gefördert werden. Für die Förderlinie Dezentrale Kulturarbeit sind pro Projekt maximal 6.000 Euro vorgesehen mit einem Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten, beim Berliner Projektfond Kulturelle Bildung – Fördersäule maximal 5.000 Euro, hierbei handelt es sich um Kunst/Kultur in Kooperation mit Bildung/Jugend oder umgekehrt. Beim neuen Unterfond darstellende Kunst gilt eine Mindestfördersumme von 1.000 Euro, wobei auch hier 20 Prozent der Gesamtkosten als Eigenanteil zu erbringen sind. Bei Anträgen unter 1.000 Euro ist nach Nr. 1 AV zu § 44 LHO darzulegen, inwiefern der Aufwand der Bewilligung und Abwicklung im angemessenen Verhältnis zu dem mit der Zuwendung beabsichtigten Erfolg steht. Anträge ausschließlich postalisch an: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Kult 10. 14160 Berlin. Die Unterlagen können alternativ auch in der Pförtnerloge oder dem Briefkasten vom Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin, abgegeben werden. Alle Unterlagen und Informationen finden Sie kompakt auf der Internetseite des Fachbereichs Kultur: www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/auf-einen-blick/kultur/service/foerderung . Bitte beachten Sie das neue Zuwendungsformular.Weitere Informationen bei Björn Nowak, Tel. 90299-2386, E-Mail: bjoern.nowak@ba-sz.berlin.de.

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