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Katzenleid verhindern

Unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen soll eingedämmt werden

Freilaufende Hauskatzen müssen in Berlin seit Juni gechippt und kastriert sein. Foto: Sgalagaev / unsplash.com
Freilaufende Hauskatzen müssen in Berlin seit Juni gechippt und kastriert sein. Foto: Sgalagaev / unsplash.com
Erschienen in Gazette Zehlendorf Juli 2022
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In Berlin gibt es eine hohe Zahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen, die teils in Kolonien zusammenleben. Diese Tiere – sogenannte Streuner – sind durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe, Krankheiten und Verletzungen erheblichen Leiden ausgesetzt, was mit den Zielen des Tierschutzes nicht in Einklang zu bringen ist. Daher soll die neue Katzenschutzverordnung dazu beitragen, die Anzahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen durch die Eindämmung ihrer unkontrollierten Vermehrung deutlich zu reduzieren und auf diese Weise ihren Leidensdruck insgesamt zu mindern.

Die vom Berliner Senat bereits im vorigen Jahr beschlossene Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin trat im Juni in Kraft. Ziel ist ein verbesserter Tierschutz für freilebende Katzen. Wer seine Katze nur in Wohnung oder Haus hält bzw. nur einen kontrollierten Auslauf (etwa an der Leine oder in einem umzäunten Bereich) zulässt, braucht nichts weiter zu unternehmen.

Die neue Verordnung hat auch Folgen für sogenannte Hauskatzen, die in Obhut von Menschen leben: Weil fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit freiem Auslauf in erheblichem Maß zur Erhöhung der Population freilebender Katzen beitragen, sieht die Verordnung vor, dass Berliner Tierhalter ihren fortpflanzungsfähigen Katzen im gesamten Stadtgebiet keinen unkontrollierten, freien Auslauf mehr gewähren dürfen. Nur noch kastrierte und durch einen Chip (Transponder) gekennzeichnete Tiere dürfen künftig freien Auslauf erhalten – und sie müssen zudem bei einer anerkannten Registerstelle, z. B. Tasso, Findefix, IFTA, registriert werden: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz stellt auf ihrer Internetseite eine Linkliste der anerkannten Registerstellen sowie weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verfügung.

Nur durch die Kennzeichnung und Registrierung ist beispielsweise feststellbar, ob eine Katze bereits kastriert wurde, beziehungsweise wer die Halterin oder der Halter ist. Auch die Rückführung einer aufgefundenen entlaufenen Katze wird auf diese Weise erleichtert.

Wer seine noch nicht registrierte Katze vermisst, kann sich an das Fundbüro für verlorengegangene Haustiere, die Tiersammelstelle Berlin, wenden: unter 030/76 888-200 oder -201 bzw. unter tiersammelstelle@tierschutz-berlin.de. Die zuständigen Bezirksbehörden dürfen laut Verordnung zwar ein aufgefundenes, nicht registriertes Tier auf Kosten des Halters oder der Halterin kastrieren lassen, aber erst nach fünf Tagen und nach einer Abfrage bei der Tiersammelstelle.

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