30.10.2026: Sie galten über Jahre als geruhsamer Fels in der Brandung: offene Immobilienfonds. Auch in Berlin setzten viele Sparer bei ihrer Bank oder Sparkasse auf Büro- und Gewerbeimmobilien, um ihr Vermögen inflationsgeschützt zu parken. Doch an den Finanzmärkten kippt das Vertrauen zusehends. Wer seine Anteile kurzfristig verkaufen will, muss an den Handelsplätzen herbe Verluste hinnehmen.

Die Schere zwischen Wunsch und Wirklichkeit geht rasant auf. Bei 14 großen, regulär handelbaren Fonds liegen die Börsenkurse im gewichteten Schnitt inzwischen um 19,3 Prozent unter den offiziellen Rücknahmepreisen der Fondsgesellschaften. Das geht aus einer aktuellen Marktuntersuchung des Verbraucherratgebers Finanztip hervor. Zum Vergleich: Zu Jahresbeginn lag diese Differenz noch bei rund zehn Prozent.

Wie nervös der Markt ist, zeigt ein aktueller Fall: Die Deutsche-Bank-Tochter DWS zog kürzlich beim Fonds „grundbesitz europa“ die Notbremse und bedient Rücknahmewünsche nur noch zu zehn Prozent. An der Börse stürzte das Papier daraufhin ab – mit Abschlägen von mehr als 50 Prozent gegenüber dem Fondswert.

Doch die Skepsis beschränkt sich längst nicht mehr auf Einzelfälle. Auch Schwergewichte, die in unzähligen Depots schlummern, geraten in den Abwärtssog: Beim 18 Milliarden Euro schweren „Deka-ImmobilienEuropa“ kletterte der Börsenabschlag seit Jahresanfang von rund 5 auf über 16 Prozent (Stand: 27. Oktober, 15 Uhr). Beim 14,5 Milliarden Euro großen „hausInvest“ der Commerzbank-Tochter Commerz Real beträgt das Minus an der Börse mehr als 17 Prozent.

Hintergrund der niedrigen Börsenkurse ist das Misstrauen vieler Marktteilnehmer in die Bewertung der Gewerbeimmobilien. Marktbeobachter wie Geldanlage-Experte Timo Halbe warnen, dass Anleger mit weiteren Wertkorrekturen oder gar Rücknahmestopps rechnen.

Für Sparer entsteht daraus eine Zwickmühle. Wer seine Anteile umgehend an der Börse veräußert, hat sein Geld zwar sofort auf dem Konto, muss dafür aber schmerzhafte Abschläge schlucken. Wer die Anteile stattdessen regulär an die Fondsgesellschaft zurückgibt, muss eine gesetzliche Wartefrist von zwölf Monaten absitzen. In dieser Zeit tragen Anleger das volle Risiko: Wertet der Anbieter seine Gebäude in den kommenden Monaten ab oder friert Auszahlungen ein, schmilzt das Ersparte trotz Wartezeit dahin.