28.10.2026: Eine angebliche Nachricht vom Finanzamt im E-Mail-Postfach sorgt schnell für Unruhe – besonders, wenn darin mit knappen Fristen oder Konsequenzen gedroht wird. Genau auf diese Verunsicherung setzen derzeit wieder Internetkriminelle. Auch in Berlin sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, von ELSTER, den Finanzämtern oder dem Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Das Ziel der Angreifer: an sensible Zugangs- und Kontodaten von Bürgern zu gelangen.
Dabei gilt im digitalen Schriftverkehr der Finanzverwaltung eine klare Grundregel: Das Portal ELSTER fordert niemals per E-Mail oder Telefon dazu auf, persönliche Daten, Passwörter oder Bankverbindungen preiszugeben. Seriöse Benachrichtigungen des Systems dienen lediglich als Hinweis darauf, dass neue Mitteilungen oder Bescheide im gesicherten Nutzerkonto hinterlegt wurden. Wer eine solche Nachricht erhält, sollte keinesfalls auf Links im Text klicken, sondern die offizielle Internetseite des Portals stets direkt und eigenhändig im Browser aufrufen.
Besondere Skepsis ist bei all jenen geboten, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Liegt dem Finanzamt eine entsprechende Vollmacht vor, erfolgt der offizielle Schriftverkehr üblicherweise direkt über diesen Berater. Treffen dennoch angebliche Behördennachrichten im privaten Postfach ein, sollten diese nicht voreilig beantwortet, sondern der zuständigen Fachkraft vorgelegt werden.
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt, verdächtige Nachrichten am besten ungelesen zu löschen und angehängte Dateien unter keinen Umständen zu öffnen. Wer Zweifel an der Echtheit einer Zahlungsaufforderung oder eines Bescheids hat, verschafft sich am sichersten direkt im Portal Klarheit oder sucht den direkten Kontakt zu einer seriösen Beratungsstelle.