22.10.2026: Jahrelang galt die Faustregel: Wer im Basistarif des örtlichen Versorgers heizt, zahlt am meisten. Doch die Turbulenzen am Energiemarkt stellen dieses Muster derzeit vielerorts auf den Kopf. Während Neuverträge mit Preisgarantien spürbar angezogen haben, zeigt sich die Grundversorgung mancherorts überraschend konkurrenzfähig – und ist in Einzelfällen sogar deutlich günstiger als Tarife mit langer Bindung.

Wie eine aktuelle Auswertung des Ratgebers Finanztip verdeutlicht, liegt die Grundversorgung bundesweit im Schnitt bei 13,52 Cent pro Kilowattstunde, während die günstigsten Angebote mit zwölfmonatiger Preisgarantie mit durchschnittlich 13,96 Cent knapp darüber liegen. In einigen deutschen Städten klafft die Schere noch weiter auseinander: Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden – typisch für rund 100 Quadratmeter Wohnfläche – liegt die Ersparnis im Basistarif regional teilweise bei mehreren hundert Euro im Jahr.

Wie ist die Lage in Berlin?

Für Berliner Haushalte richtet sich der Blick vor allem auf den hiesigen Grundversorger GASAG. Ob und in welchem Umfang die Preise zur kommenden Heizperiode steigen, ist offen: Das Unternehmen gehört zu jenen großen Anbietern, die sich bislang noch nicht auf Preisänderungen für den kommenden Winter festgelegt haben. Während einzelne Versorger in anderen Bundesländern für das neue Jahr bereits Tariferhöhungen erwarten, halten sich viele Versorger bedeckt.

Dass die Grundversorgung gegenwärtig oft stabil dasteht, liegt an der Einkaufsstrategie: Versorger kaufen die Energie für ihren festen Kundenstamm langfristig im Voraus ein. Dadurch wirken sich Preissprünge an den Handelsplätzen erst mit Verzögerung auf bestehende Grundtarife aus. Neukundentarife hingegen werden wesentlich kurzfristiger kalkuliert, weshalb Marktschwankungen dort unmittelbar bei den Verbrauchern ankommen.

Flexibilität als Trumpfkarte

Wer derzeit auf der Suche nach einem neuen Vertrag ist, sollte deshalb die Tarife der freien Anbieter gezielt mit dem örtlichen Grundversorgungstarif abgleichen. Ein Selbstläufer ist die Option allerdings nicht, denn der Preisvorteil kann vorübergehend sein: Preiserhöhungen in der Grundversorgung sind rechtlich mit einer Frist von sechs Wochen möglich – ein Schritt, mit dem Branchenkenner in einigen Gebieten zum 1. Januar rechnen.

Verbraucher gehen dennoch ein überschaubares Risiko ein: Die Grundversorgung kann jederzeit mit einer kurzen Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zieht der Preis an, bleibt also ausreichend Zeit, umgehend wieder in einen festen Tarif mit längerer Preisgarantie zu wechseln.