Berlin
Frist für Führerscheine
Die nächste Umtauschwelle für Führerscheine hat begonnen
31.10.2025: Autofahrer und Autofahrerinnen, deren Kartenführerschein in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Nach diesem Datum verlieren die alten Dokumente ihre Gültigkeit. Betroffene sollten den Antrag rechtzeitig bei einem Berliner Bürgeramt stellen, da der neue Führerschein bis zum Stichtag vorliegen muss.
Das Ausstellungsdatum des Führerscheins findet sich auf der Vorderseite im Feld 4a. Weitere Informationen dazu stellt die Fahrerlaubnisbehörde auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Hintergrund der Aktion ist eine EU-weite Regelung, die bis Anfang 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine vereinheitlichen und fälschungssicherer machen soll. Wer nach Ablauf der für ihn geltenden Frist mit einem ungültigen Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet werden kann. In den kommenden Jahren folgen schrittweise die Kartenführerscheine jüngeren Datums.
Eine wichtige Ausnahme besteht für alle, die vor 1953 geboren wurden. Unabhängig vom Ausstellungsdatum ihres Führerscheins haben sie für den Umtausch Zeit bis zum 19. Januar 2033.