Gazette Verbrauchermagazin

Sollte der Bezirk mehr von seinem Vorkaufsrecht bei Eigentümerwechseln von Grundstücken Gebrauch machen?

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf diskutiert

Erschienen in Gazette Charlottenburg und Wilmersdorf Dezember 2021
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SPD Charlottenburg-WilmersdorfFahrrad Box

Dauerbrenner Wohnraum: Wie können Mieter beim Verkauf des von ihnen bewohnten Hauses vor Verdrängung geschützt werden? In den folgenden Beiträgen nehmen die Fraktionen der BVV zu dem Thema Stellung.

B‘90/Grünen-Fraktion

Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern, die in einem Milieuschutzgebiet liegen, haben die Bezirke ein Vorkaufsrecht, um Gentrifizierung zu verhindern. Der Senat hat eine Regel erlassen, dass bei einem Zuschuss von 10 Prozent das Haus wirtschaftlich betrieben werden muss. Durch die Explosion der Bodenpreise im Bezirk ist es kaum möglich, dieses Ziel zu erreichen. Von daher muss es dafür Ausnahmen geben. Jedoch ist der Bezirk immer darauf angewiesen, dass der Senat die Mittel bereitstellt.

Mit dem Kauf der Seelingstraße 29 ist es dem grünen Stadtrat Oliver Schruoffeneger zusammen mit den Bewohner:innen gelungen, ein Beispiel für einen Vorkauf zu setzen.

Es muss einen wesentlich größeren Anteil an Wohnungen in öffentlicher Hand oder gemeinwohlorientierten Unternehmen geben. Doch Ankäufe müssen transparent gestaltet sein und keine Kungeldeals im Hinterzimmer.

Im November hat das Bundesverwaltungsgericht die Vorkaufspraxis in einem Fall gestoppt. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, muss nach der schriftlichen Urteilsbegründung analysiert werden. Doch offensichtlich muss der Bundesgesetzgeber nachsteuern. Doch es braucht wesentlich mehr Änderungen im Boden- und Mietrecht, um die Gentrifizierung zu verhindern. Der Bezirk alleine wird es nicht schaffen, sondern muss die Folgen von 16 Jahren verfehlter Wohnungspolitik ausbaden.

Ansgar Gusy

SPD-Fraktion

Ja – aber nicht als Selbstzweck. In sogenannten Milieuschutzgebieten soll der Bezirk die gewachsene Einwohnerstruktur erhalten. Findet ein Eigentümerwechsel statt, müssen die Bestandsmieter:innen vor Folgen wie einer aggressiven Mietenpolitik, fragwürdigen Luxussanierungen oder der Umwandlung der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geschützt werden. Der Bezirk muss verhindern, dass die Mieterinnen und Mieter finanziell so stark belastet werden, dass sie aus ihren Wohnungen und Kiezen verdrängt werden. Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument, um dieser Verdrängung einen Riegel vorzuschieben. Insbesondere die sogenannten Abwendungsvereinbarungen, in denen die neuen Eigentümer einen Vorkauf durch den Bezirk verhindern können, indem sie sich im Gegenzug zu sozialen Vermietungsbedingungen verpflichten, sind dabei zentral. Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Schutzmöglichkeit nun für alle Kommunen in der Bundesrepublik eingeschränkt. Ohne Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarungen haben die Bezirke kaum noch eine Handhabe, Mieterinnen und Mieter gegen Verdrängung zu schützen. Die neue Bundesregierung muss hier so schnell wie möglich Klarheit schaffen.

Nico Kaufmann und Wolfgang Tillinger

CDU-Fraktion

Die bisherige Praxis einiger Berliner Bezirke, in sogenannten Milieuschutzgebieten grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Eigentümerwechsel einen Verdrängungseffekt hat und daher quasi flächendeckend das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben, ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. November gekippt worden. Derart tiefgreifende Eingriffe in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer lassen sich in einem Rechtsstaat wie dem unseren eben nicht auf hypothetischen Annahmen gründen. Mit dem Urteil vom 9. November ist – nach dem Mietendeckelgesetz – ein weiteres zentrales Instrument der rot-grün-roten „Wohnungspolitik“ in Berlin vor Gericht gescheitert. Dies sollte im Zusammenhang mit der anstehenden Neubildung des Senats und der Bezirksämter in Berlin dringender Anlass dazu sein zu überdenken, ob man anstatt auf repressive Maßnahmen gegen Grundstückseigentümer nicht doch besser auf Investitionen in den Wohnungsbau setzen sollte; mit den erheblichen Mengen an Steuergeld, mit denen die Bezirke bzw. die landeseigenen Wohnungsgesellschaften in den letzten Jahren bereits bestehende Wohnhäuser aufgekauft haben, hätten nämlich auch eine deutlich größere Zahl an neuen Wohnungen gebaut werden können.

Christoph Brzezinski

FDP-Fraktion

Den bezirklichen Vorkauf von Immobilien lehnt die FDP klar ab, da hierdurch kein Quadratmeter neuer Wohnfläche entsteht. Anders sieht dies jedoch bei Grundstücken aus, die bebaut werden können. Aktuell wird vermehrt mit Bauland spekuliert. Diese Tatsache steht der Errichtung von Wohnfläche entgegen. Und nur jede neu geschaffene Wohnung entlastet den Wohnungsmarkt und hilft, dem Mietpreisauftrieb entgegenzuwirken – eine Binsenweisheit. Fazit: Der Bezirk sollte nur dann von seinem Vorkaufsrecht bei Eigentümerwechseln von Grundstücken Gebrauch machen, wenn es klare Bebauungsabsichten für diese Grundstücke gibt und die Schaffung von Wohnraum beabsichtigt ist. Hier soll eine sozial ausgewogene Mischung von der Sozial- über die Genossenschafts- bis zur Eigentumswohnung im Vordergrund stehen, um Durchmischungen zu schaffen und zu erhalten. Der Bezirk hat bisher anders gehandelt. Rot-Grün-Rot hat Baumaßnahmen verhindert, verzögert und blockiert. Die FDP ist gespannt, ob sich das für den Bezirk avisierte Grün-Rote Bündnisses der Aufgabe, Wohnraum zu schaffen und dem Mietenauftrieb nachhaltig entgegenzuwirken, stellt und Lösungen präsentiert.

Johannes Heyne

Linksfraktion

Mit Urteil vom 9. November hat das Bundesverwaltungsgericht das Vorkaufsrecht von Immobilien in Milieuschutzgebieten weitestgehend kassiert. Nach dem Abschmettern des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht ist dies erneut ein herber Schlag für alle Mieter:innen. Aufgrund fehlender Regulierungen auf Bundesebene hat der Bezirk nun kaum noch Möglichkeiten, Mieter:innen vor Verdrängung und Mietenwucher zu schützen. Im Bezirk mussten wir lange für die Einführung von Milieuschutzgebieten wie am Klausenerplatz kämpfen. Erst im März 2021 konnte der Bezirk in der Seelingstraße 29 erstmals sein Vorkaufsrecht ausüben. Ein Anfang war gemacht. Nun ist auch dieses Instrument einer sozialen Wohnungspolitik weitestgehend Geschichte.

Wir fordern, alle Mieter:innen in den 7 Milieuschutzgebieten über die Folgen der Entscheidung zu informieren. Darüber hinaus ist klar: der Berliner Senat muss jetzt dagegenhalten und den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, für den 59,1 Prozent der Berliner:innen gestimmt haben, umsetzen. Ohne das Vorkaufsrecht sind Stadt und Bezirke bei der weitergehenden Zerstörung des Berliner Mietwohnungsmarkts durch Eigentumsumwandlung und Mietenwahnsinn sonst zum Zuschauen verdammt.

Rüdiger Deißler

Titelbild

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