Gazette Verbrauchermagazin

Briefwahllokale geöffnet

Schon vor dem Wahltag abstimmen

Erschienen in Gazette Schöneberg & Friedenau Februar 2023
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Am 12. Februar wird die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt. Alle Wahlberechtigten können Briefwahl beantragen und auch in einer von drei Briefwahlstellen im Bezirk ihre Stimme vor Ort abgeben.

Um per Briefwahl oder mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein im Wahllokal vorab wählen zu können, muss dieser beantragt werden. Der Antrag kann bis zum 10. Februar, 18 Uhr, per E-Mail, per Fax, auf dem Postweg, online oder durch das Scannen des Codes auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, den 12. Februar, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Dazu können Sie den roten Wahlbrief auch in die Hausbriefkästen der Rathäuser Tempelhof und Schöneberg einstecken.

Die Wahlunterlagen können Sie auch ohne vorherige Beantragung vor Ort erhalten. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mit.

Drei Briefwahllokale:

Öffnungszeiten jeweils Montags und mittwochs von 8 bis 15 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr.

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