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Ablauf von Ruhezeiten auf Friedhöfen

Grabmale müssen bis Januar 2024 entfernt werden

Erschienen in Gazette Schöneberg & Friedenau November 2023
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Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass die gesetzliche Ruhezeit der folgenden Grabstätten auf den landeseigenen Friedhöfen am 31. Dezember 2023 abläuft. Das betrifft Erd- und Urnen-Reihen- und Wahlgrabstätten, beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 2003, Erd- und Urnen-Familiengrabstätten, beerdigt oder erworben bis zum 31. Dezember 1963 bzw. 31. Dezember 2003 und Urnenwandgrabstätten, beigesetzt oder erworben bis zum 31. Dezember 2003.

Es gibt in Tempelhof-Schöneberg sechs landeseigene Friedhöfe:

Einebnung im Februar

Sämtliche Grabstätten, deren Ruhezeit schon früher erloschen ist, sind eingeschlossen. Somit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung erfolgte. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes von Reihengrabstätten ist ausgeschlossen. Die Einebnung beginnt ab Februar 2024. Wird eine Verlängerung zugelassen, so unterliegen neu zu errichtende oder neu zu gestaltende Grabmale und Grabausstattungen den zurzeit geltenden Vorschriften.

Die Nutzungsberechtigten werden laut Friedhofsverwaltung aufgefordert, ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen geltend zu machen. Die Aushändigung der Grabmale und Grabausstattungen ist unter Vorlage und Nachweis des Eigentumsrechtes vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen:

Danach sind die Grabmale und Grabausstattungen bis zum 31. Januar 2024 zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar 2024 diese Gegenstände ab und verfügt über die Grabstellen anderweitig.

Dienstgebäude der Friedhofsverwaltung: Großbeerenstraße 2-10, Haus 3, 12107 Berlin, Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Friedhofsverwaltung, 10820 Berlin.

Nutzungsberechtigte können weitere Informationen telefonisch unter (030) 90277-7784/-7786/-7787 oder per E-Mail an die Friedhofsverwaltung erfragen.

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