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Steglitz-Zehlendorf

Drei neue Milieuschutzgebiete in Steglitz

Bauliche Maßnahmen und Umwandlungen bedürfen künftig einer Genehmigung

Map data © OpenStreetMap contributors
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15.02.2024: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat drei soziale Erhaltungsverordnungen erlassen, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den Gebieten „Feuerbachstraße“, „Gritznerstraße Nord“ und „Mittelstraße“ zu schützen . Diese Verordnungen sind seit dem 10. Februar 2024 rechtsverbindlich.

In den Milieuschutzgebieten müssen bauliche Maßnahmen oder eigentumsrechtliche Umwandlungsvorhaben vom Stadtentwicklungsamt genehmigt werden. Ziel ist es, Mietsteigerungen zu verhindern oder einzudämmen, um preiswerten Wohnraum zu erhalten. Denn die bauliche Aufwertung würde einen erhöhten Verdrängungsdruck auf bestehende Mieterinnen und Mieter ausüben.

Baumaßnahmen, die den zeitgemäßen Standard einer Wohnung übersteigen und damit zu vermeidbaren Mieterhöhungen führen würden, sind grundsätzlich untersagt. Dazu zählen u.a. Zweitbäder, Zweitbalkone, Wohnungszusammenlegungen und hochwertige Ausstattungen wie Fußbodenheizungen oder Videosprechanlagen. Die Genehmigungskriterien für diese Vorhaben sind im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht.

Bezirksstadtrat Steinhoff betont die Wichtigkeit des Milieuschutzes: „Es muss für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbares Wohnen sichergestellt sein.“ Die Milieuschutzverordnungen sollen langfristig eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

Eigentümerinnen und Bauherren, deren Grundstücke in einem der drei Schutzgebiete liegen, können sich vom Bezirksamt beraten lassen. Vor allem bei der Planung baulicher Vorhaben wird eine vorherige Beratung dringend empfohlen.

Weitere Informationen zum Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf finden Sie unter: www.berlin.de/-ii1411915.

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