Gazette Verbrauchermagazin
☰
Auto & Verkehr

Kfz-Unfall

Wer zuerst mit dem Versicherer spricht, spart Zeit und Geld

30.09.2026: Nach einem Unfall wünschen sich alle Beteiligten dasselbe: dass der Schaden schnell, fair und ohne Streit reguliert wird. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. September 2026 (Az. IV ZR 235/25) zeigt, wie viel dabei vom ersten Anruf abhängt. Danach trägt in der Kaskoversicherung grundsätzlich der Versicherungsnehmer das sogenannte „Werkstattrisiko".

Rechnet eine Werkstatt Leistungen ab, die nicht erforderlich oder überteuert sind, muss der Versicherer diese Kosten nicht übernehmen. Kaskoversicherte können also auf einem Teil der Rechnung sitzen bleiben.

„Das Urteil schafft Klarheit in einer wichtigen Rechtsfrage", sagt Lucie Bakker, Mitglied des Vorstands der Allianz Versicherungs-AG. „Unser Rat an Kaskoversicherte ist deshalb einfach: erst anrufen, dann reparieren“.

Wer den Versicherer früh einbindet, klärt schon vor der Reparatur, welche Arbeiten erforderlich sind und welche Kosten übernommen werden.

© Gazette Verbrauchermagazin GmbH 2026