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Reparieren statt Wegwerfen

Ein neues Gesetz stärkt ab Ende Juli das Recht auf Reparatur

30.07.2026: Ab dem 31. Juli gelten neue Rechte für kaputte Elektrogeräte. Wie das Gesetz den schnellen Neukauf verhindern soll – und wo noch Hürden lauern.

Ein heißer Sommertag, und ausgerechnet jetzt gibt der Kühlschrank den Geist auf. Oftmals führte der Weg in solchen Momenten direkt zum Neukauf, besonders wenn das Gerät bereits einige Jahre alt war. Ab dem 31. Juli 2026 bekommen Verbraucher in solchen Fällen jedoch bessere Alternativen: Ein neues Gesetz zur Reparierbarkeit und eine Ausweitung des Gewährleistungsrechts sollen dafür sorgen, dass kaputte Elektronik nicht mehr so schnell im Müll landet.

Hersteller müssen Reparaturen anbieten

Im Kern verpflichtet das neue Recht auf Reparatur die Hersteller, defekte Geräte zu angemessenen Preisen wieder instand zu setzen. Damit Kunden die Kosten vorab besser einschätzen können, müssen typische Reparaturpreise transparent im Internet veröffentlicht werden.

Für viele alltägliche Geräte sind Hersteller zudem verpflichtet, Ersatzteile auf Lager zu haben. Das betrifft unter anderem Kühlgeräte, Waschmaschinen und Trockner, Spülmaschinen, Fernseher, Monitore sowie Smartphones und Tablets. Neu in das Gesetz aufgenommen wurden Staubsauger, Saugroboter, bestimmte Akkus und Datenspeicher – für diese speziellen Gruppen gilt die Pflicht zur Ersatzteilvorhaltung vorerst allerdings noch nicht.

Der große Vorteil für Verbraucher: Dieser kostenpflichtige Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller greift auch dann, wenn die gesetzliche Gewährleistung bereits abgelaufen ist, der Schaden selbst verursacht wurde oder das Gerät schon vor dem Stichtag am 31. Juli gekauft wurde.

Ein Jahr extra: Reparatur wird belohnt

Geht ein Gerät hingegen in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf kaputt, greift weiterhin die kostenlose Gewährleistung durch den Händler. Hier hat der Gesetzgeber einen neuen Anreiz geschaffen: Wer sich bei einem Defekt für eine Reparatur anstelle eines Neugeräts entscheidet, wird belohnt. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich in diesem Fall um weitere zwölf Monate auf insgesamt drei Jahre. Diese neue Regelung gilt für alle Produkte, die nach dem 31. Juli 2026 über die Ladentheke gehen.

Kritik an unklaren Kosten und Fristen

Obwohl das Gesetz einen wichtigen Schritt hin zu mehr Umweltschutz markiert, bleibt die praktische Umsetzung aus Sicht von Verbraucherschützern herausfordernd. Die Verbraucherzentrale Berlin warnt davor, dass Kunden sich schnell in einem Dschungel aus verschiedenen Zuständigkeiten und Fristen verlieren könnten. Benjamin Räther, Experte der Berliner Verbraucherzentrale, kritisiert zudem, dass es mangels konkreter Vorgaben schwer einzuschätzen bleibe, was eigentlich ein „angemessener Preis“ für eine Reparatur sei. Um zu verhindern, dass Instandsetzungen auch künftig an fehlenden Bauteilen scheitern, fordert er zudem, die Ersatzteilpflicht schnellstmöglich auf weitere Produktgruppen auszuweiten.

Wer unsicher ist, ob im Einzelfall der Händler oder der Hersteller zuständig ist, kann sich online über Portale wie den Umtausch-Check der Verbraucherzentralen eine rechtliche Ersteinschätzung einholen.

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