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Überteuerte Konzerttickets

ZEV fordert Preisdeckel für Zweitmarkt

07.07.2026: Man stelle sich vor, der Bäcker öffnet morgens um 7 Uhr, und bereits um 7.10 Uhr sind alle Brötchen vergriffen. Nicht etwa, weil so viele hungrige Kunden da waren, sondern weil ein einziger Zwischenhändler den gesamten Bestand aufgekauft hat, um die Brötchen direkt vor der Tür für das Fünffache anzubieten. Was beim Frühstück absurd klingt, ist auf dem Ticketmarkt für Konzerte, Sportevents und Festivals längst Realität geworden.

Teurer Zweitmarkt

Wer heutzutage Karten für ein begehrtes Event sucht, konkurriert oft nicht mehr mit anderen Fans, sondern mit professionellen Händlern. Diese kaufen Eintrittskarten in großen Mengen – teils automatisiert mittels Bots – auf, um sie anschließend mit erheblichen Preisaufschlägen weiterzuverkaufen.

Kauf mit Risiko

Für Verbraucher birgt dieser intransparente Markt große Risiken. Suchmaschinen führen Kaufinteressierte über bezahlte Anzeigen häufig direkt auf Ticketbörsen, ohne dass auf den ersten Blick erkennbar ist, dass es sich um einen Zwischenhändler handelt. Die Folge sind stark überhöhte Preise und teils horrende Stornierungsgebühren. Ein weiteres Problem sind sogenannte Leerverkäufe, bei denen Tickets angeboten werden, die der Verkäufer selbst noch gar nicht besitzt. Zudem droht bei personalisierten Karten am Einlass eine böse Überraschung: Stimmt der Name auf dem Ticket nicht mit dem Ausweis überein, bleibt die Tür zur Halle trotz hoher Kosten geschlossen.

Preisgrenze gefordert

Um diesem Geschäftsmodell die Grundlage zu entziehen, fordert das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) gesetzliche Regeln. Die Verbraucherschützer setzen sich für eine Preisgrenze ein: Eintrittskarten sollten auf dem Zweitmarkt grundsätzlich nicht teurer angeboten werden dürfen als zum Originalpreis. Wer kurzfristig verhindert ist, soll sein Ticket zwar weitergeben können, gewerblicher Wucher soll jedoch unterbunden werden. Darüber hinaus fordert die Organisation mehr Transparenz: Wer Tickets weiterverkauft, muss als gewerblicher Händler erkennbar sein und den Originalpreis sowie eventuelle Personalisierungsregeln offenlegen.

Vorbild Frankreich

Dass eine solche Regulierung funktionieren kann, zeigt ein Blick nach Frankreich. Dort ist der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ohne die ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters bereits gesetzlich verboten, während die private Weitergabe zu fairen Preisen erlaubt bleibt.

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