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Wie sich Urlauber vor teuren Überraschungen nach der Rückgabe schützen

19.06.2026: Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß, und für Viele gehört ein Mietwagen einfach dazu, um das Reiseziel flexibel zu erkunden. Doch nach der Rückkehr am Flughafen BER oder am Hauptbahnhof folgt manchmal die Enttäuschung beim Blick auf das Bankkonto: Hohe Nachforderungen für angebliche Schäden trüben nachträglich die Urlaubsstimmung.

Wie schnell das gehen kann, zeigt der Fall eines Reisenden auf Teneriffa. Wegen eines kaum sichtbaren Kratzers am Scheinwerfer verlangte der Vermieter nachträglich 711 Euro – und zog einen Großteil davon direkt von der Kreditkarte ab. Einen Nachweis, dass der Kunde den Schaden tatsächlich verursacht hat, blieb das Unternehmen schuldig. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland sind solche Fälle keine Seltenheit. Betroffen sind dabei keineswegs nur unbekannte Billiganbieter, sondern regelmäßig auch große, internationale Ketten.

Vorsicht schon bei der Abholung

Um Ärger zu vermeiden, sollten Mieter bereits bei der Fahrzeugübernahme genau hinschauen. Jede noch so kleine Schramme gehört ins Übergabeprotokoll. Hilfreich ist es, das Auto bei Tageslicht rundum zu fotografieren oder ein kurzes Video zu drehen – auch vom Innenraum. Bei Elektroautos sollte zudem geprüft werden, ob alle Ladekabel an Bord sind.

Zudem empfiehlt es sich, die Versicherungsdetails vorab zu prüfen. Am Schalter versuchen Vermieter oft, zusätzliche Policen zu verkaufen. Wer bereits eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, kann solche Angebote in der Regel ablehnen. Auch bei der Kaution ist Wachsamkeit geboten, damit daraus nicht unbemerkt eine kostenpflichtige Zusatzversicherung wird.

Die Rückgabe richtig planen

Der kritischste Moment ist oft die Rückgabe. Idealerweise wird das Auto während der regulären Öffnungszeiten abgegeben, zum Beispiel um 14 Uhr. So lässt sich der Zustand des Wagens gemeinsam mit dem Personal prüfen und in einem Rückgabeprotokoll schriftlich bestätigen.

Wer den Schlüssel stattdessen nach Feierabend um 22 Uhr in eine Einwurfbox wirft, trägt das Risiko: Tritt danach ein Schaden auf, ist der Nachweis, wann dieser entstanden ist, nur schwer zu erbringen. Auch bei der Rückgabe gilt: Fotos vom Zustand des Autos und vom Tank- oder Ladestand sichern Beweise.

Was tun im Ernstfall?

Wer nach dem Urlaub eine unberechtigte Forderung erhält, sollte dieser schnellstmöglich schriftlich widersprechen. Zudem sollten Betroffene detaillierte Nachweise über den Schaden und die genaue Berechnung der Kosten einfordern. Wurde das Geld bereits von der Kreditkarte abgebucht, kann unter Umständen ein sogenanntes Chargeback-Verfahren über das Kreditkarteninstitut helfen, um die Buchung rückgängig zu machen.

Da solche Probleme in der Praxis häufiger auftreten, setzen sich europäische Verbraucherschützer inzwischen für strengere, EU-weite Regeln für Autovermietungen ein, um die Rechte von Reisenden dauerhaft zu stärken.

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