Online-Shopping
Zoll auf Bestellung
Neue Einfuhrregelungen können Online-Shopping verteuern
04.06.2026: Wer online einkauft, denkt selten daran, wo der Händler eigentlich sitzt. Das war bisher meist auch egal. Ab dem 1. Juli 2026 kann dieser Gedanke jedoch bares Geld kosten.
Denn ab dann gilt: Wer Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt – also etwa aus China, den USA oder Großbritannien – zahlt zusätzlich eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie. Hinzu kommen Einfuhrumsatzsteuer und, je nach Zusteller, eine Servicepauschale des Kurierdiensts für die Zollanmeldung. Wer das Paket lieber selbst verzollt, spart diese Gebühr zwar – muss die Sendung dann aber persönlich beim Zollamt abholen. Unterm Strich kann eine Handyhülle für 7 Euro so auf knapp 20 Euro kommen.
Besonders ärgerlich: Die neuen Kosten treffen vor allem günstige Alltagsartikel, bei denen der Aufschlag prozentual besonders stark ins Gewicht fällt.
Die Verbraucherzentrale Berlin rät deshalb, vor dem Kauf einen Blick ins Impressum zu werfen. Wer den Sitz des Händlers kennt, kann gezielt nach Alternativen mit EU-Versandadresse suchen – und spart sich Zoll, Steuer und Wartezeit. Innerhalb der EU fallen diese Abgaben grundsätzlich weg, Ausnahmen gelten lediglich für Tabakwaren, Kaffee und Alkohol.
Doch nicht nur die Kosten sprechen gegen Bestellungen von außerhalb. Auch Verbraucherrechte wie Widerruf und Gewährleistung sind im Nicht-EU-Ausland schwerer durchzusetzen – Retouren können zum echten Problem werden. Wer bereits bei einem chinesischen Direktanbieter bestellt hat und nun Schwierigkeiten hat, sein Geld zurückzubekommen, findet auf der Website der Verbraucherzentrale Berlin einen Notfall-Check mit konkreten Handlungsoptionen.


