Steglitz-Zehlendorf
Zeitfenster für Böller: Bezirk schränkt Silvesterknallerei ein
23.12.2025: Das Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf hat neue Regelungen für den kommenden Jahreswechsel 2025/2026 bekanntgegeben. Per Allgemeinverfügung wird der Zeitraum, in dem sogenannte „Böller“ im gesamten Bezirksgebiet gezündet werden dürfen, deutlich eingegrenzt.
Konkret betrifft die Maßnahme pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist am Silvestertag, dem 31. Dezember 2025, vor 18 Uhr untersagt. Am Neujahrsmorgen, dem 1. Januar 2026, greift das Verbot bereits ab 7 Uhr wieder.
Außerhalb dieses Zeitfensters gilt ohnehin das gesetzliche Abbrennverbot, das regulär vom 2. Januar bis zum 30. Dezember besteht. Mit der neuen Verfügung wird somit auch die Nacht des Jahreswechsels zeitlich reglementiert.
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Anordnung teuer werden können. Wer sich nicht an die vorgegebenen Zeiten hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.




