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Großstreik am Montag: Diese Rechte haben Flug- und Bahngäste

Bahntickets bleiben länger gültig, Flugtickets können erstattet werden

24.03.2023: Am kommenden Montag stellt die Deutsche Bahn den gesamten Fernverkehr und größtenteils auch den Regionalverkehr ein. Die Berliner Verkehrsbetriebe werden nicht bestreikt. Der Regional- und S-Bahnverkehr in Berlin und Brandenburg ist jedoch betroffen. Auch viele Flüge werden ausfallen. Der BER ist aber als einziger deutscher Flughafen vom Streik nicht betroffen. „Dieser Großstreik wird fast alles zum Erliegen bringen“, sagt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. Betroffene mit gekauften Tickets haben Anspruch auf Entschädigung.

Was mache ich mit gebuchten Bahntickets?

Wer für Montag oder Dienstag eine Bahnfahrt gebucht hat, kann das Ticket später nutzen, nämlich bis zum 4. April einschließlich. Sitzplatzreservierungen können laut der Deutschen Bahn kostenlos storniert werden. Es besteht jedoch auch ein Recht auf Entschädigung, wenn man wegen der Arbeitsniederlegung zu spät oder gar nicht ankommt. Dafür müssen Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular des jeweiligen Eisenbahnunternehmens ausfüllen. Für online gekaufte Tickets können Entschädigungsanträge direkt in der Bahn-App „DB Navigator“ oder über bahn.de gestellt werden. Da auch S-Bahnen und Regionalbahnen nicht fahren, wird der gesamte Zugverkehr zum Erliegen kommen. In sieben Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, soll zudem der Nahverkehr bestreikt werden. Da der Streik von 00.00 Uhr bis 24 Uhr dauert, ist es ratsam, am Sonntag möglichst frühzeitig Ziele anzusteuern.

Welche Rechte habe ich, wenn der Flug gestrichen wird?

Die Gewerkschaften wollen mehrere Flughäfen bestreiken. Es wird damit gerechnet, dass kein regulärer Betrieb möglich ist. Es empfiehlt sich, vorab die Informationen auf den Webseiten der Fluggesellschaften zu verfolgen. Wird der Flug annulliert, haben Passagiere zwei Möglichkeiten: Sie können von der Fluggesellschaft entweder einen Ersatzflug fordern oder sie können auf den Flug verzichten und die Ticketpreise zurück verlangen. Unter Umständen stehen ihnen zusätzlich Ausgleichsleistungen zu. Die Höhe ist dabei abhängig von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Dieser muss auch bei Streiks die Kosten übernehmen, die durch die Verspätung entstanden sind. Dies können zum Beispiel Übernachtungskosten sein, wenn nicht am selben Tag ein Ersatzflug möglich ist.

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