Gazette Verbrauchermagazin
Ratgeber

Wohin mit dem alten Handy?

Wie kann ich es umweltgerecht entsorgen?

20.03.2023: Am nachhaltigsten ist es, das Handy so lange wie möglich zu nutzen und beispielsweise einen Sprung im Display reparieren oder einen schwächelnden Akku austauschen zu lassen. Wenn schließlich gar nichts mehr geht, zählen die ausgedienten Handys zum Elektroschrott. Also bitte nicht in den Hausmüll werfen, das schadet der Umwelt und ist sogar verboten. Außerdem können so die wertvollen Rohstoffe nicht wiederverwendet werden. Die Entsorgung ist bei allen Wertstoffhöfen kostenfrei möglich.

Eine weitere Option: Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Fläche für elektrische oder elektronische Geräte sowie Supermärkte und Discounter, die Elektrogeräte verkaufen, sind laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz dazu verpflichtet, alte Geräte zurückzunehmen.

Alternativ können Handybesitzer ihr altes Gerät bei manchen Mobilfunkanbietern abgeben, z.B. Telekom oder debitel.

Wer gleichzeitig etwas Gutes tun möchte, bringt sein Handy plus Ladekabel zu Sammelboxen von Umwelt- oder Sozialorganisationen, die sich um die fachgerechte und nachhaltige Entsorgung kümmern oder im Idealfall das Gerät zum Wiederverkauf aufbereiten, z.B. BUND Berlin, NABU, Deutsche Umwelthilfe, GRÜNE LIGA und Caritas. Denn: Auch der Kauf eines gebrauchten Mobiltelefons ist nachhaltig und umweltfreundlich.

BUND: www.remap-berlin.de/projekte/882

NABU: www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/aktionen-und-projekte/handysammlung/index.html

Deutschen Umwelthilfe: www.handysfuerdieumwelt.de/

GRÜNE LIGA: www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/handyrecycling/731-handyrecycling

Caritas: www.caritas.de/magazin/kampagne/globalenachbarn/mitmachen/aktionen/handys-in-die-tuete

Für jedes gesammelte Handy geht ein pauschaler Betrag an die jeweilige Organisation. Wichtig: Vor der Abgabe des Handys im Laden oder in der Sammelbox alle Daten löschen und das Gerät auf die Werkseinstellungen zurücksetzen. Übrigens: Die EU-Kommission plant für 2023 einen Gesetzesvorschlag zum „Recht auf Reparatur“. Hersteller sind dann verpflichtet, genormte Ersatzteile für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen und Geräte so zu bauen, dass sie länger halten sowie einfach zu recyceln sind.

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