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Gut versorgt, schlecht informiert

Viel Verunsicherung durch die Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse

06.03.2023: Bis zum 1. März 2023 waren alle Strom- und Gasversorger aufgefordert, ihren Kundinnen und Kunden die neuen Abschlagszahlungen auf Grundlage der Energiepreisbremse mitzuteilen. Dies haben nicht alle getan, so dass viele Verbraucher verunsichert sind, weil sie nicht wissen, wie hoch ihr zukünftiger Abschlag ist.

Abschlagszahlungen prüfen

Manche Versorger haben daher angekündigt, im März keinen Abschlag einzuziehen. Dies kann allerdings auch zu Problemen führen. „Wenn Kundinnen nicht bemerken, dass der Abschlag nicht eingezogen wird und das Geld für andere Dinge ausgeben, können Energieschulden entstehen“, warnt Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Kunden sollten ihre Kontoauszüge im März besonders sorgfältig prüfen und Geld für den Abschlag zur Seite legen, falls nicht abgebucht werden sollte.“

Informationsschreiben prüfen

Andere Kundinnen haben ihr Informationsschreiben mit den neu berechneten Abschlägen erhalten, stellen aber keine Entlastung fest, sondern werden dazu aufgefordert, mehr oder genau so viel wie bisher zu bezahlen. Hier sollten Verbraucher die Berechnung besonders gründlich prüfen. Bei der Berechnung der Abschläge unterstützt der Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale.

Es kann sein, dass der Versorger zwischenzeitlich den Arbeitspreis erhöht hat und daher die Kosten trotz Energiepreisbremse steigen. Eine solche Erhöhung hätten Anbieter allerdings vier Wochen vorher schriftlich ankündigen müssen.

Es kann auch sein, dass Versorger einen zu niedrigen Vorjahresverbrauch für ihre Berechnung verwendet haben. „Kunden sollten in ihre alten Abrechnungen schauen und beim Netzbetreiber nachfragen, welche Verbrauchswerte hinterlegt sind“, empfiehlt Dündar.

In beiden Fällen sollten Kundinnen und Kunden im Fall der Falschberechnung den höheren Abschlägen widersprechen.

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