Gazette Verbrauchermagazin

Milieuschutz im Bezirk

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Steglitz-Zehlendorf diskutiert

Erschienen in Gazette Steglitz und Zehlendorf April 2020

Seit einigen Jahren wird über die Ausweisung von Milieuschutzgebieten auch in Steglitz-Zehlendorf diskutiert. In Milieuschutzgebieten ist u. a. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß der Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Auch in der Bezirksverordnetenversammlung fanden hierzu bereits mehrmals z. T. strittige Aussprachen statt. Nachfolgend erläutern die Fraktionen in der Bezirksverordnetenversammlung ihre Position zu diesem Thema.

CDU-Fraktion

Ein Gutachter empfiehlt, die Situation in vier Gebieten um die Schloßstraße „zu beobachten“, um möglicherweise dort je ein Milieuschutzgebiet auszuweisen. Selbstverständlich wird die CDU-Fraktion dem Gutachter folgen, allerdings ohne Überzeugung, denn das Ergebnis wird sein, dass viel Steuergeld für keine Wirkung aufgewandt wird:

Zwar können sogenannte Luxusmodernisierungen in Milieuschutzgebieten untersagt werden, wie auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, allein die Diskussion um die Gebiete wird allerdings dazu führen, dass die Eigentümer nunmehr so schnell wie möglich solches in Angriff nehmen und viele Mieter schneller Problemen ausgesetzt sind, als ohne diese Diskussion.

An der Wohnraumknappheit in Berlin ändern Milieuschutzgebiete allerdings überhaupt nichts und genau diese ist es, die die Preise nach oben treibt, da – allen sozialistischen Tendenzen in Berlin zum Trotz – die Nachfrage den Preis bildet.

Wenn der Berliner Senat meint, lieber bis zu 3 Milliarden Euro in den Rückkauf von Wohnungen zu stecken, statt für einen solchen Betrag neue Wohnungen zu bauen, dann ist dies mit dem Urteil „absurd“ sehr milde bewertet. Wer so handelt löst keine Probleme, sondern erzeugt sie. Die einzige Frage ist, ob Absicht dahintersteckt und der Rot-rot-grüne Senat das Problem gar nicht lösen will, sondern verschärfen, um anschließend die Schuld dem Markt und der Immobilienwirtschaft in die Schuhe zu schieben. Die CDU setzt auf Neubau! Wir wollen Probleme lösen.

Torsten Hippe

SPD-Fraktion

Milieuschutzverordnungen bezwecken, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Im Unterschied zur Schwarz-Grünen Zählgemeinschaft hatte sich die SPD schon seit Jahren für die genaue Untersuchung der Verdrängungspotentiale im Bezirk eingesetzt. Hinweise aus der Bevölkerung waren so eindeutig, dass es an „politischer Blindheit“ grenzte, dies zu ignorieren und ist ein Zeichen der sozialen Kälte der rechts-konservativen BVV-Mehrheit. Durch eine aktuelle Studie wurde nun deutlich, dass Mieter im Bezirk aus ihren Kiezen u.a. durch Mieterhöhungen infolge von Luxusmodernisierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen verdrängt werden. Diese Studie wurde erst durch die Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung möglich, nachdem die Zählgemeinschaft dies jahrelang behindert hatte. Die SPD wird den Empfehlungen des Gutachters folgend darauf drängen, dass umgehend Aufstellungsbeschlüsse für Milieuschutzgebiete sowie weitere Feinuntersuchungen erfolgen.

Volker Semmler

B‘90/Grünen-Fraktion

Das von uns initiierte Grobscrenning, in dem unserer Bezirk nach Gegenden mit besonderem Verdrängungspotential untersucht wurde, hat die Bereiche Schloßstraße, Markelstraße, Mittelstraße und Feuerbachstraße als Gebiete identifiziert, in denen Mieter*innen besonders von Verdrängung bedroht sind. Damit sind die Voraussetzungen zur Schaffung von Milieuschutzgebieten gegeben.

Bis dahin war es ein langer Weg, von unserem ersten Antrag aus 2015, unserer große Anfrage 2017 und schließlich unser Antrag auf Ausschreibung eines unabhängigen Gutachtens, das uns jetzt vorliegt. Ferner mussten wir dafür sorgen, dass der Bezirk für dieses Screening die notwendigen finanziellen Mittel und Personal bekommt.

Milieuschutz ist dabei nur ein Werkzeug in einem ganzen Werkzeugkasten des Mieter*innenschutzes. Ist eine Erhaltungssatzung gut mit Daten abgesichert, kann sie Luxussanierungen erschweren bis verhindern und ermöglicht z.B. auch ein besonderes Vorkaufsrecht des Bezirks.

Durch unser gewähltes Verfahren jetzt bereits einen Aufstellungsbeschluss zu erlassen, sichern wir - auf Grundlage der Einschätzungen des Gutachters - die Mieter*innen auch in der Übergangsphase bis zur Wirksamkeit des Milieuschutzes gegen vorauseilende Maßnahmen ihrer Vermieter*innen ab.

Sebastian Serowy

AfD-Fraktion

Milieuschutz taugt nicht als Mieterschutz, daher keine weitere Ausweisung von Milieuschutzgebieten!

Trotz Milieuschutz steigen Mieten, weil der Hauptmietsteigerer „energetische Modernisierung“ lediglich geringfügig eingeschränkt und die Umwandlung in Eigentum nur verzögert wird aufgrund zahlreicher Ausnahmetatbestände. 2018 lagen in Berlin 41 Prozent aller umgewandelten Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten. Ebenso kritisch ist das Vorkaufsrecht des Senats gegenüber privaten Investoren zu werten, eine sehr teure Angelegenheit, da zum Marktwert gekauft wird. Wie wir an den Vorgängen um Baustadtrat Florian Schmidt sehen, verleitet es möglicherweise zu undurchsichtigem Tun, um politisch geneigte Klientel zu begünstigen. Demgegenüber stellt Milieuschutz einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter dar. Gerade Kleineigentümer werden benachteiligt, während große Player die bürokratischen Hürden nehmen, die der Milieuschutz vorrangig ausmacht.

Wir fordern daher stattdessen: 1. gezielte Unterstützung Bedürftiger, 2. Förderung des Wohneigentumserwerbs über staatliche Kreditprogramme, 3. Wohnungsbau!

Yvonne Cremer

FDP-Fraktion

Bisher war die Ausweisung so genannter Milieuschutzgebiete ein Thema für SPD, Grüne und Linke. Nunmehr greift auch die CDU das Thema auf und hat zusammen mit den Grünen einen Antrag eingebracht, wonach vom Bezirksamt für vier Gebiete jeweils ein Aufstellungsbeschluss zur Festsetzung eines Milieuschutzgebietes gefasst werden soll. Mieter sollen vor Verdrängung geschützt werden. Dies ist Augenwischerei, denn dies ist kein wirksames Instrument gegenüber der allgemeinen Mietentwicklung, es bezieht sich nur auf bauliche Veränderungen am Gebäude. Weiterhin kann z.B. die Anpassung einer baulichen Anlage an die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung erfolgen, deren Kosten tragen aber letztendlich die Mieter. Die Gutachter, auf die sich Grüne und CDU beziehen, sehen den Erlass einer Erhaltungsverordnung kritisch, solange der gerade eingeführte Mietendeckel gilt. Nur gegen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gewährt die Verordnung Schutz. Daher ist dies im Ergebnis ein untaugliches Mittel, um Mieter zu schützen, damit wird auch keine neue bezahlbare Wohnung geschaffen und daher von der FDP abgelehnt.

Rolf Breidenbach

Linksfraktion

Noch ist für Mieter*innen in Steglitz-Zehlendorf nichts gewonnen: Um beim Milieuschutz rechtssicher zu sein, bedarf es eines Aufstellungsbeschlusses UND einer Detailuntersuchung. Bei Voruntersuchungen wird nur die Vergangenheit betrachtet, aktuelle Veränderungen nicht. Zudem sind Planungsräume sehr weit gefasst: Entwicklungen in einzelnen Kiezen werden nur unzureichend bewertet.

Das Gesamtergebnis ist wenig hilfreich für das, was im Kleinen geschieht. Aktuelles Beispiel: der Kranoldkiez im Planungsraum Oberhofer Platz. Die Voruntersuchung zeigt keine besorgniserregende Entwicklung auf, die Fakten jedoch, die derzeit rund um den S-Bahnhof Lichterfelde Ost geschaffen werden, sprechen eine deutliche Sprache.

Hier sind weitere politische Instrumente gefordert, um gewachsene Strukturen abzusichern. Wenn CDU und Grüne das Instrument Milieuschutz verstanden und dem gemeinsamen Antrag von SPD/Linken zugestimmt haben, ist das Nötige und Mögliche getan. Bis zur Abgabe dieses Textes war das noch nicht erfolgt. Stattdessen: Wieder einmal Selbstlob für ein angebliches Engagement, das Schwarz-Grün in der Vergangenheit nicht gezeigt hat.

Gerald Bader

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