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Haus & Wohnung

Nebenkostenprivileg wird abgeschafft

Ab Juli 2024 keine Kabelgebühren mehr für Mieter

22.02.2024: Mieterinnen und Mieter zahlen häufig pauschal über die Betriebskosten das Kabelfernsehen mit, unabhängig davon, ob sie den Anschluss nutzen oder nicht. Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglichte es den Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Zum 1. Juli 2024 ändert sich das, denn die Übergangsfrist für das seit 1. Dezember 2021 bestehende Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs endet. Künftig wählen Mieterinnen selbst, wie sie Fernsehen empfangen. Wer weiterhin auf Kabelfernsehen setzt, muss sich selbst um einen Anschluss kümmern. Der VerbraucherService Bayern rät, nicht voreilig Verträge abzuschließen und verschiedene Angebote zu vergleichen.

„Das Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet, aber Vermieter sind in der Pflicht, den Sammelvertrag zu kündigen. Möchten Mieter weiterhin Kabel-TV beziehen, müssen sie sich spätestens im Juni 2024 um einen Anschluss kümmern und einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter schließen, ansonsten wird die TV-Buchse verplombt“, erklärt Verbraucherberaterin Barbara Schmidmeier. TV-Kabel-Anbieter bieten in der Regel eine sogenannte Versorgungsvereinbarung an. Das heißt, dass bisherige Mieter direkt mit dem Kabelanbieter einen Vertrag schließen und sich auf die vorherige Versorgung über die Sammelverträge beziehen.

Kabelanbieter setzen sogenannte Medienberatende ein, die direkt vor Ort – an der Haustür – einen Vertrag für die Kabel-TV-Versorgung abschließen möchten. „Lassen Sie sich nicht übereilt zu einem Vertragsabschluss an der Haustür überreden, vergleichen Sie die Angebote der Anbieter“, rät Schmidmeier.

Bei Neuverträgen sollten Verbraucher auf folgendes achten

Es gibt auch Alternativen zum bisherigen Kabelanschluss. Fernsehen ist digital, die Verbreitungswege haben sich geändert. Heutzutage kann der Empfang komplett über das Internet erfolgen, zum Beispiel klassisch via IPTV oder per Streaming.

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