Gazette Verbrauchermagazin
Ratgeber

E-Personalausweis

Vereinfachte Beantragung von Ausweisdokumenten

10.01.2024: Die Digitalisierung schreitet voran und durchdringt zunehmend das alltägliche Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der aktuelle E-Personalausweis (E-Perso) hat eine Online-Ausweisfunktion (E-ID), welche bis heute allerdings nur selten zum Einsatz kommt.

Laut dem „E-Government-Monitor 2023“ haben rund 30 Prozent der E-Perso-Besitzer einen einsatzbereiten Online-Ausweis, von denen wiederum lediglich 14 Prozent die E-ID verwenden. Um die Nutzung weiter zu fördern, soll die Beantragung sowie die Abholung des Ausweisdokuments vereinfacht werden, so Monika Kettemann-Rauschan, Verbraucherberaterin und Juristin beim VerbraucherService Bayern

Um die Nutzung des E-Perso noch weiter zu fördern, gibt es seit dem 1. November 2023 eine gesetzliche Neuerung mit der „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“. Durch diese Verordnung erhalten Verbraucher die Möglichkeit, den Personalausweis unkomplizierter und komfortabler zu beantragen. Unter anderem soll es möglich sein, dass die Behörden Automaten aufstellen, an denen Verbraucher einen neuen E-Perso ohne Termin abholen können. Hierzu bedarf es lediglich eines vorher erhaltenen Abholcodes. Dieses Verfahren soll auch für Reisepässe gelten.

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