Haus & Wohnung
Teure Fernwärme: Das Zeitfenster schrumpft
Neue Fristen der Bundesregierung könnten Haushalte künftig Hunderte Euro kosten
16.09.2026: In Berlin hängt ein beträchtlicher Teil der Wohnungen am Fernwärmenetz – Tendenz steigend. Wer die Wärme aus der Leitung bezieht, zahlt allerdings nicht nur für die tatsächlich verbrauchte Energie, sondern auch einen festen Grundpreis für die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung. Ist diese Leistung höher angesetzt als eigentlich nötig, wird Jahr für Jahr bares Geld verheizt. Genau an diesem Punkt plant die Bundesregierung nun eine Neuregelung im Rahmen ihres Wärmenetzpakets, die für viele Verbraucher teuer werden könnte.
Künftig soll das Recht, eine überdimensionierte Anschlussleistung herunterzustufen, auf die ersten drei Vertragsjahre begrenzt werden. Bislang konnten Kunden ihre vereinbarte Leistung einmal jährlich um bis zu 50 Prozent ohne gesonderten Nachweis reduzieren. Nach den neuen Plänen wird dafür nicht nur eine Energieberatung zur Pflicht, sondern nach Ablauf der Dreijahresfrist schließt sich das Zeitfenster für Anpassungen bei reiner Überdimensionierung weitgehend. Eine spätere Erhöhung der Leistung soll zudem nur noch mit Zustimmung des Versorgers möglich sein. Für bestehende Verträge ist immerhin eine Übergangsregelung vorgesehen.
Dass hinter den technischen Werten erhebliche Summen stecken, belegt eine Auswertung des Ratgebers Finanztip unter zehn deutschen Energieversorgern, darunter auch die Berliner Energie und Wärme (BEW). Wird die Anschlussleistung beispielhaft von 18 auf zwölf Kilowatt gesenkt, sinken die jährlichen Fixkosten je nach Anbieter um 112 bis knapp 800 Euro – bei gleichbleibendem Wärmekomfort. Bei acht von zehn Versorgern lag die Ersparnis bei mehr als 300 Euro im Jahr.
Die geplante Frist von drei Jahren gilt in der Praxis als knapp bemessen. Viele Haus- und Wohnungseigentümer bemerken erst nach mehreren Heizperioden und den dazugehörigen Abrechnungen, dass ihre Anlage überdimensioniert ist. Wer die Frist verstreichen lässt, bleibt dauerhaft auf den zu hohen Grundgebühren sitzen.
Einen ersten Hinweis darauf, ob der eigene Anschluss zu groß bemessen ist, liefert ein Blick auf die Heizkostenabrechnung: Teilt man den Jahresverbrauch in Kilowattstunden durch die vertragliche Anschlussleistung in Kilowatt, erhält man die sogenannten Vollbenutzungsstunden. Liegt dieser Wert deutlich unter 1.800 Stunden, deutet vieles auf eine Überdimensionierung hin. Vor einer voreiligen Drosselung empfiehlt sich jedoch eine fachliche Überprüfung, um im Winter keine kalten Überraschungen zu erleben.
In der Bundeshauptstadt sind vor allem viele Mieter betroffen. Da sie in der Regel keinen direkten Vertrag mit dem Fernwärmeversorger haben, können sie Anpassungen nicht selbst vornehmen. Ihnen bleibt jedoch der Weg über die Hausverwaltung oder den Vermieter: Ein Nachfragen, wann die Anschlussleistung zuletzt kontrolliert wurde – insbesondere nach einer nachträglichen Dämmung oder dem Austausch von Fenstern –, kann sich am Ende direkt auf den Nebenkostenabrechnungen bemerkbar machen.