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Haus & Wohnung

Neuer Fahrplan für die Wärmepumpe

Was Immobilienbesitzer jetzt bei der Planung beachten sollten

20.07.2026: Wer seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe tauschen möchte, muss sich ab dem 21. Juli auf neue finanzielle Spielregeln einstellen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird angepasst. Wie die Verbraucherzentrale NRW in einer aktuellen Auswertung aufzeigt, bringt die Reform sowohl neue Chancen für Familien als auch sinkende Zuschüsse in anderen Bereichen mit sich. Ein genauer Blick auf den eigenen Projektstand ist daher unerlässlich.

Grundförderung bleibt, Extras schmelzen ab

Die gute Nachricht vorweg: Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt bestehen, allerdings wird die Grenze der förderfähigen Investitionskosten gesenkt. Wer ohnehin mit dem Gedanken an einen Heizungstausch spielt, sollte den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus im Auge behalten. Dieser sinkt pünktlich zum Stichtag von 20 auf 16 Prozent. Ab Februar 2027 schmilzt dieser Bonus dann halbjährlich um weitere vier Prozentpunkte ab, bis er im August 2028 komplett verschwindet. Wer die Investition aufschiebt, verliert hier also bares Geld. Gleichzeitig wird der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent gestrichen, da der Einsatz von natürlichen Kältemitteln künftig zur Pflicht wird.

Neue Vorteile für Familien

Ein besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber bei der Reform auf Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen. Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 30.000 Euro, winkt ein Bonus von 40 Prozent. Richtig interessant wird es für Eltern: Ein minderjähriges Kind im Haushalt senkt das maßgebliche Einkommen fiktiv um 10.000 Euro, was den Zugang zu höheren Förderstufen spürbar erleichtert. Je nach genauer Einkommensklasse erhalten Familien mit Kind so lukrative Zusatzboni.

Wer die Fördertöpfe optimal kombiniert, kann als Familie mit geringerem Einkommen künftig eine Spitzenförderung von bis zu 80 Prozent der Kosten erreichen. Für die meisten anderen Antragsteller liegt die absolute Obergrenze wie bisher bei 70 Prozent.

Vorsicht beim Papierkram

Für alle, die bereits mitten in der Beantragung stecken, gilt es nun, die Fristen zu prüfen. Bisherige Bestätigungen der Förderbank KfW (die sogenannte gBzA) bleiben sechs Monate lang gültig und lassen sich auch nach dem 21. Juli für einen Antrag unter den neuen Bedingungen nutzen. Vorsicht ist jedoch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geboten: Ältere, ungenutzte technische Projektbeschreibungen verfallen nach dem 20. Juli ersatzlos.

Blick in die Zukunft: Herkunft der Anlage wird wichtig

Trotz des umstrukturierten Förderdschungels bleibt der Umstieg auf die Wärmepumpe eine lohnende Investition, um sich unabhängig von fossilen Brennstoffen zu machen – besonders in Kombination mit einer eigenen Solaranlage. Wer längerfristig plant, sollte künftig aber auch das Kleingedruckte beim Hersteller lesen: Ab Anfang 2027 ist ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen geplant, die innerhalb der EU produziert wurden. Werden die Anlagen außerhalb der EU gefertigt, soll die Grundförderung im Gegenzug auf magere 15 Prozent halbiert werden. Die Herkunft des Systems entscheidet dann maßgeblich darüber, wie stark der Staat den Heizungstausch subventioniert.

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