Urlaub & Reise
Ärger mit der Airline?
Wer seine Fluggastrechte kennt, holt sich sein Geld zurück – so geht's
29.05.2026: Verspätung, Streichung, zerkratzter Koffer: Fast jeder Flugreisende kennt solche Momente – das hilflose Warten, die ausweichenden Antworten am Schalter, und hinterher die Frage: Steht mir eigentlich etwas zu? Meistens ja. Nur wissen die wenigsten, wie sie ihre Ansprüche auch wirklich durchsetzen.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat pünktlich zur Hauptreisezeit kostenlose Musterbriefe veröffentlicht, mit denen Passagiere ihre Forderungen direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen können – auf Deutsch und auf Englisch, zugeschnitten auf die jeweilige Situation.
Der Bedarf ist offensichtlich: Allein im vergangenen Jahr bearbeiteten die Juristen des EVZ über 1.900 grenzüberschreitende Beschwerden rund um Flugprobleme. „In unserer Fallarbeit sehen wir täglich, dass Reisende unsicher sind, wie sie ihre Ansprüche gegenüber der Airline richtig formulieren und geltend machen können", erklärt EVZ-Juristin Mareike Boguet.
Was Passagieren zusteht
Wer von einem EU-Flughafen abfliegt oder mit einer EU-Airline in der EU landet, ist durch europäisches Recht vergleichsweise gut geschützt. Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, einer kurzfristigen Streichung oder beschädigtem Gepäck können Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden – je nach Flugstrecke und Situation. Hinzu kommen mögliche Betreuungsleistungen oder Schadensersatz.
Bevor man zur Tastatur greift, lohnt ein kurzer Check: Das Online-Tool des EVZ zeigt nach wenigen Klicks, welche Rechte im konkreten Fall bestehen.
Gepäckschäden: Schnell handeln
Besonders bei Gepäckproblemen gilt: keine Zeit verlieren. Wer am Gepäckband einen demolierten Koffer entdeckt, sollte noch im Flughafen den Lost-&-Found-Schalter aufsuchen und dort einen sogenannten Property Irregularity Report ausfüllen lassen. Beschädigungen müssen zusätzlich innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Airline gemeldet werden, bei verspätetem Gepäck gilt eine Frist von 21 Tagen nach Erhalt.
Wenn die Airline mauert
Dass Airlines berechtigte Forderungen zunächst ablehnen, ist laut EVZ keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Wer nicht weiterkommt, kann sich kostenlos an das EVZ Deutschland oder an eine Schlichtungsstelle wenden, etwa die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr.
Die Musterbriefe sind auf der Website des EVZ abrufbar, ebenso eine Übersicht der Kontaktformulare europäischer Airlines. Wer das Formular nutzt: Screenshot des ausgefüllten Textes mit Datum nicht vergessen – er könnte später als Nachweis wichtig werden.


