Online-Shopping
Neuer Button im Netz
Wie das Online-Shopping und Stornieren einfacher wird
28.05.2026: Wer online einkauft oder Verträge abschließt, kennt das Problem: Der Abschluss ist meist mit wenigen Klicks erledigt, doch der Rücktritt gestaltet sich oft kompliziert. Ab dem 19. Juni 2026 soll sich das ändern. Ein gesetzlich vorgeschriebener Widerrufsbutton soll den Online-Widerruf innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Frist für Verbraucher deutlich vereinfachen.
Der neue Button muss gut sichtbar und leicht zugänglich auf den Webseiten von Online-Händlern sowie Strom- oder Telefonanbietern platziert sein. Eine eindeutige Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ soll Klarheit schaffen. Das oft mühsame Suchen nach Kontaktformularen, Musterbriefen oder versteckten E-Mail-Adressen soll damit der Vergangenheit angehören.
Das Prinzip ist nicht völlig neu. Bereits seit Juli 2022 gibt es den sogenannten Kündigungsbutton für laufende Verträge wie Mobilfunk- oder Streaming-Abos. Allerdings wurde diese Pflicht von einigen Unternehmen anfangs nur unzureichend umgesetzt. Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, verweist in diesem Zusammenhang auf erfolgreiche Klagen gegen verschiedene Anbieter, die gerichtlich zur Nachbesserung gezwungen wurden. Das zeige, dass gesetzliche Vorgaben im Sinne des Verbraucherschutzes konsequent eingefordert werden müssen.
Während der bereits bestehende Kündigungsbutton vor allem für dauerhafte Verträge gilt und bestimmte Bereiche wie Finanzdienstleistungen oder Versicherungen ausschließt, greift der kommende Widerrufsbutton weiter. Er soll für alle im Internet geschlossenen Verträge verpflichtend sein, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht – also auch für den alltäglichen Online-Einkauf von Waren. Für Online-Kunden in Berlin und ganz Deutschland bedeutet dies künftig mehr Übersicht und weniger Aufwand bei der Rückabwicklung von Verträgen.