Urlaub & Reise
Betrug bei Booking.com
Nach der Reservierung droht eine fiese Falle
23.04.2026: Wer dem Trubel Berlins entfliehen möchte und einen Urlaub plant, nutzt für die Zimmersuche oft bekannte Online-Portale. Wenn dann beispielsweise abends um 20.00 Uhr die Bestätigung für das Hotel eintrifft, ist die Vorfreude groß. Doch genau in dieser Phase schnappt eine aktuelle Betrugsmasche zu. Kurze Zeit nach einer echten Reservierung auf Booking.com melden sich vermeintliche Mitarbeiter der gebuchten Unterkunft. Über das offizielle Nachrichtensystem der Plattform oder sogar per WhatsApp fordern sie die Urlauber auf, eine zusätzliche Kartengarantie zu hinterlegen und die Zahlungsdaten über einen beigefügten Link erneut einzugeben.
Das Perfide an diesem Vorgehen ist die scheinbare Echtheit der Nachrichten. Die Kriminellen kennen den Namen des Gastes, den exakten Reisezeitraum und die korrekte Buchungsnummer. Wer auf den Link klickt, landet auf einer Internetseite, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sieht. Lediglich die Adresse in der Browserzeile verrät den Schwindel. Gibt man auf der gefälschten Seite seine Kreditkartendaten ein, landen diese direkt in den Händen der Betrüger, die damit umgehend auf fremde Kosten einkaufen können.
Doch wie gelangen die Täter an die echten Reservierungsdaten? Mitte April 2026 informierte Booking.com seine Nutzer über verdächtige Aktivitäten auf der Plattform. Dabei könnten Informationen wie Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern in fremde Hände gelangt sein. Finanzdaten oder Passwörter seien laut dem Unternehmen jedoch nicht betroffen. Ein weiterer Weg der Datendiebe führt direkt über die Hotelbetreiber. Durch gezielte Phishing-Angriffe auf das Personal verschaffen sich Kriminelle Zugang zu den Konten der Unterkünfte beim Buchungsportal und kontaktieren die Kunden anschließend unter falschem Namen. Ähnliche Betrugsversuche beginnen teils auch auf Plattformen wie Airbnb, wo Interessenten unter dem Vorwand von Kostenersparnissen auf gefälschte Booking-Seiten gelockt werden.
Um sich vor einem bösen Erwachen zu schützen, rät die Verbraucherzentrale dazu, Rechnungen ausschließlich über die gesicherten internen Zahlungsmöglichkeiten der Buchungsplattformen abzuwickeln oder die Option „Zahlung in der Unterkunft“ zu wählen. Sensible Informationen sollten niemals über externe Links, per E-Mail oder über Messenger-Dienste wie WhatsApp weitergegeben werden. Wer Zweifel an einer plötzlichen Zahlungsaufforderung hat, greift am besten zum Telefon und ruft direkt in der gebuchten Unterkunft an.
Falls die Daten bereits auf einer fremden Seite eingegeben wurden, ist schnelles Handeln gefragt: Betroffene sollten umgehend ihre Bank kontaktieren, um eventuell abgebuchtes Geld zurückzuholen, die Kreditkarte sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstatten.


