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Haus & Wohnung

Rumpelkammer Garage?

Wer sein Auto im Chaos vergraben hat, riskiert mehr als nur einen schlechten Parkplatz

13.04.2026: Fahrräder, alte Umzugskartons, die Skier aus dem letzten Winterurlaub – in vielen Berliner Garagen hat das Auto kaum noch Platz. Was wie eine praktische Lösung für Platzmangel aussieht, kann teuer werden. Denn rechtlich ist eine Garage kein Abstellraum für alles, was in der Wohnung keinen Platz mehr findet.

Die Landesbauordnungen der Bundesländer sind eindeutig: Eine Garage ist zum Abstellen von Fahrzeugen da – nicht mehr und nicht weniger. Wer sie dauerhaft als Lager zweckentfremdet, riskiert Bußgelder, Abmahnungen und im schlimmsten Fall sogar Konsequenzen beim Versicherungsschutz.

Was noch erlaubt ist

Der Alltag ist natürlich komplizierter als jede Verordnung. Fahrräder neben dem Auto? In den meisten Fällen kein Problem, solange Zufahrten und Fluchtwege frei bleiben. Ein Regal mit Werkzeug, ein Ersatzradsatz, die Dachbox für den Sommerurlaub – das tolerieren Behörden und Vermieter in der Regel. Kleinere Arbeiten am eigenen Fahrzeug, etwa ein Reifenwechsel, sind ebenfalls zulässig, solange daraus keine Hobbywerkkstatt wird.

Auch Kraftstoff darf in kleinen Mengen gelagert werden: In Garagen bis 100 Quadratmeter sind häufig bis zu 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel im Kanister erlaubt – die genauen Grenzen hängen vom jeweiligen Bundesland ab.

Wo es gefährlich wird

Problematisch wird es, wenn das Auto zur Nebensache wird. Wer stapelweise Möbel einlagert, eine improvisierte Werkstatt betreibt oder die Garage kurzerhand zum Partykeller umbaut, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, warnt besonders vor einem unterschätzten Risiko: „Besonders sensibel reagieren Behörden und Versicherer auf die Lagerung leicht entzündlicher Stoffe wie größerer Mengen Benzin, Farben, Lacken oder Gasflaschen."

Und das ist kein bloßes Papierrisiko. Wer bei einem Brand nachweislich brennbare Materialien verbotenerweise eingelagert hatte, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder die Regulierung ganz verweigert.

Wer seine Garage mietet, sollte zusätzlich einen Blick in den Mietvertrag werfen. Viele Vermieter und Berliner Wohnungseigentümergemeinschaften erlauben vertraglich ohnehin nur das Abstellen von Fahrzeugen. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung – und bei Wiederholung schlimmstenfalls die Kündigung des Stellplatzes.

Die Faustregel ist simpel: Je weniger unnötige Dinge in der Garage stehen, desto geringer ist die Brandgefahr – und desto sicherer der rechtliche Stand.

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