Mobilität
Sicher durch den Frühling
Worauf Eltern achten sollten, wenn Kinder im Fahrradanhänger mitfahren
20.03.2026: Mit den ersten warmen Tagen strömen sie wieder auf Berlins Straßen und Radwege: Familien, die ihre Kleinsten im Fahrradanhänger durch die Stadt ziehen. Was wie ein entspannter Ausflug aussieht, erfordert jedoch einiges an Vorbereitung – von den rechtlichen Grundlagen bis zum richtigen Versicherungsschutz.
Zunächst zu den Regeln: Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Kinder im Anhänger nicht älter als sieben Jahre sein dürfen. Wer vorne in die Pedale tritt, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Maximal zwei Kinder dürfen pro Anhänger mitfahren.
Was viele nicht wissen: Fahrradanhänger schneiden in puncto Sicherheit oft besser ab als etwa Lastenräder. Kippt das Fahrrad bei einem Sturz zur Seite, bleibt der angekoppelte Anhänger häufig aufrecht stehen. Die geschlossene Kabinenkonstruktion schützt die Kinder zudem vor Wind, Regen – und lästigen Insekten.
Beim Kauf lohnt ein Blick auf die Sicherheitskennzeichnungen: Siegel wie DIN EN 15918, das GS-Zeichen oder ein TÜV-Siegel geben Auskunft darüber, ob ein Modell geprüften europäischen Standards entspricht. Wichtig ist außerdem das zulässige Gesamtgewicht, das bei den meisten Anhängern zwischen 50 und 60 Kilogramm liegt. Wer zwei Kinder transportiert, ist damit schnell an der Grenze – zusätzliche Einkäufe können den Anhänger dann überfordern.
Praktisch: Viele Modelle lassen sich vom Fahrrad trennen und als Kinderwagen nutzen oder platzsparend zusammenfalten – in Berliner Altbauten mit engen Hausfluren kein unwichtiger Aspekt.
Wer seinen Anhänger absichern möchte, sollte einen Blick in die eigene Hausratversicherung werfen. Die Württembergische Versicherung weist darauf hin, dass Fahrradanhänger dort in der Regel gegen Einbruchdiebstahl mitversichert sind. Gegen einfachen Diebstahl lässt sich der Anhänger gesondert absichern – Voraussetzung ist dabei, dass er zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem eigenen Schloss gesichert war.
Für Eltern ebenfalls relevant: Eine Unfallversicherung für Kinder greift bei Stürzen – ob vom Fahrrad, dem Laufrad oder eben aus dem Fahrradanhänger. Körperliche Schäden nach einem solchen Unfall wären dann kein rein privates finanzielles Problem mehr.


