Haus & Wohnung
Geld zurück für Wärmepumpen
Haushalte mit separatem Zähler können Stromkosten für 2025 zurückfordern
27.02.2026: Berliner Haushalte, die ihre Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreiben, können sich einen Teil ihrer Stromkosten erstatten lassen. Rückwirkend für das gesamte Jahr 2025 entfallen für sie die sogenannte KWKG- sowie die Offshore-Umlage. Grundlage ist eine Ende Dezember 2025 in Kraft getretene Neuregelung des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG), durch die bundesweit knapp eine Million Haushalte entlastet werden.
Der Wegfall der beiden Umlagen senkt den Strompreis für 2025 um 1,3 Cent pro Kilowattstunde und für 2026 um 1,65 Cent. Bei einem typischen Jahresverbrauch von 5.200 Kilowattstunden ergibt sich daraus eine Erstattung von rund 68 Euro für das vergangene Jahr und etwa 86 Euro für das laufende Jahr. Für die davorliegenden Jahre 2023 und 2024 gibt es laut Angaben der Bundesnetzagentur keinen Erstattungsanspruch.
Verbraucher bekommen die Beträge allerdings nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen ihren Anspruch aktiv bei ihrem jeweiligen Stromversorger anmelden. Dabei sollten sie keine Zeit verlieren: Die Stromanbieter haben gesetzlich nur noch bis zum 31. März 2026 um 24 Uhr Zeit, die eingegangenen Ansprüche beim zuständigen örtlichen Netzbetreiber geltend zu machen. Für die unkomplizierte Kommunikation mit dem Anbieter stellt unter anderem der Ratgeber Finanztip ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung.


