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Was tun bei Schimmelbefall?

26.02.2026: Mit den ersten wärmeren Temperaturen steht für viele Menschen der große Frühjahrsputz ins Haus. Wenn es dann an der ein oder anderen – oft verdeckten – Stelle grün oder schwarz an der Wand schimmelt, ist das Entsetzen groß. Besonders anfällig sind dabei Raumecken und schlecht gedämmte Außenwände. „Gerade an Außenwänden kühlt die Luft oft ab. Sammelt sich dann zum Beispiel noch Feuchtigkeit hinter einem Schrank, können bereits nach einer kalten Woche Schimmelpilze entstehen“, erklärt Schimmelexperte Ingo Wagner von der Verbraucherzentrale NRW. Er erläutert, wie Betroffene bei Schimmelbefall vorgehen sollten.

Schäden überprüfen und Sofortmaßnahmen ergreifen

Wer Schimmel an einer Wand entdeckt, sollte zunächst klären, wie es dazu gekommen sein könnte. Wurde ausreichend geheizt und gelüftet? Hat ein neues Möbelstück über den Winter zu nah an der Außenwand gestanden? Ist eine Wasser- oder Heizungsleitung undicht? Sind Wände oder das Dach undicht? Wichtig ist, besonnen und überlegt zu handeln – in vielen Fällen besteht keine akute Notlage. Auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, sind Mieter:innen verpflichtet mitzuwirken, damit sich der Schaden nicht ausweitet. Das heißt: Sofern keine Eigengefährdung besteht, müssen sie geeignete Sofortmaßnahmen treffen, um eine weitere Durchfeuchtung zu verhindern. Bei einem Wasserrohrbruch etwa ist der Haupthahn zu schließen. Dringt Wasser durch ein undichtes Dach ein, kann es vorübergehend in einem Eimer aufgefangen werden.

Schimmelbefall melden und dokumentieren

Im Schadensfall besteht für alle Beteiligten eine Informationspflicht. Nur so kann eine schnelle Behebung durch die zuständigen Stellen erfolgen. In Mietobjekten sind Vermieter:in oder Hausverwaltung zu informieren. Eigentümer:innen müssen ihre Gebäudeversicherung sowie die Hausverwaltung verständigen. Bei Neubauten empfiehlt es sich, das Bauunternehmen zu kontaktieren. Zudem sollte der Schaden sorgfältig dokumentiert und möglichst genau beschrieben werden. Betroffene halten fest, wann und wo sie den Schaden festgestellt haben. Auch besondere Umstände wie starker Regen, Wind oder Sturm sollten schriftlich vermerkt werden. Fotos veranschaulichen das Ausmaß des Befalls.

Informationen und Rat einholen

Um Fehler und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Betroffene vor weiteren Schritten rechtlichen Rat einholen. Der Mieterverein, der Eigentümerverband „Haus & Grund“ oder die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentralen sind hierfür geeignete Anlaufstellen. Bei größeren Schäden, zur Ursachenanalyse oder für die Planung einer Schimmelsanierung sollten Bausachverständige oder spezialisierte Fachfirmen hinzugezogen werden. Grundsätzlich sind Eigentümer:innen für die Beseitigung des Schadens verantwortlich. Ergibt die Ursachenprüfung später eine (Mit-)Schuld der Mieter:innen, kann eine anteilige Kostenbeteiligung möglich sein. Wer gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Schimmel befürchtet, sollte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt aufsuchen. Diese kennen die individuelle Situation und können bei Bedarf an Fachärzt:innen überweisen.

Kontakt mit Schimmel minimieren

Bei Schäden, die größer als ein halber Quadratmeter sind, sollte der betroffene Raum bis zur Sanierung möglichst nicht genutzt werden. Ist das nicht umsetzbar, muss verstärkt gelüftet werden. Eventuell kann die betroffene Stelle vorübergehend abgeschottet werden – etwa durch luftdichtes Abkleben mit Folie. Nur bei kleineren, oberflächlichen Schäden unter einem halben Quadratmeter ist eine Eigenbehandlung vertretbar – für Mieter:innen nach Rücksprache mit den Eigentümer:innen und vorausgesetzt, die betroffenen Personen sind gesund und verfügen über die nötige Sachkenntnis. Dabei sollte auf Antischimmelsprays verzichtet werden und stattdessen 80-prozentiger Alkohol und ein Mikrofasertuch zum Einsatz kommen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist stets die Beseitigung der Feuchtigkeitsursache sowie die vollständige Entfernung des befallenen Materials. Nur so lässt sich Schimmel künftig vermeiden.

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