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Kostenlose Gas-Stilllegung

Gericht kippt Gebühren für den Rückbau von Anschlüssen

21.01.2026: Gasnetzbetreiber dürfen Kunden die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht in Rechnung stellen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen den Versorger EWE Netz GmbH entschieden (Az. 6 UKl 2/25). Die Richter urteilten, dass die von Betreibern oft herangezogene Niederdruckanschlussverordnung keine Rechtsgrundlage für die Weitergabe dieser Kosten bietet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Verbraucher ist der Richterspruch von besonderer Relevanz, da viele Haushalte im Zuge der Wärmewende ihre Gasheizung austauschen. Nach einer aktuellen Analyse verlangen mindestens acht Netzbetreiber in Deutschland weiterhin pauschale Entgelte für die Trennung vom Netz. Dazu zählt auch die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, die hierfür 1.487 Euro netto ansetzt. Bundesweit variieren die Forderungen der Anbieter zwischen 100 und rund 2.300 Euro.

Der Geldratgeber Finanztip empfiehlt betroffenen Hausbesitzern, gegen solche Rechnungen Widerspruch einzulegen und bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Da Begriffe wie „Stilllegung“ und „Rückbau“ von den Unternehmen teils uneinheitlich genutzt werden, sollten Kunden genau prüfen, wofür sie zahlen. Um Mahnverfahren zu vermeiden, kann die Zahlung zunächst unter Vorbehalt geleistet werden. Für den Widerspruch stehen entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.

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