Photovoltaik
Solarstrom an Nachbarn verkaufen
Warum sich das Teilen von Energie ab Sommer lohnt

08.01.2026: Ab dem 1. Juni 2026 wird es für Hauseigentümer deutlich einfacher, ihren selbst erzeugten Solarstrom direkt an umliegende Haushalte zu veräußern. Eine Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42c) beseitigt bisherige bürokratische Hürden für das sogenannte „Energy Sharing“.
Bislang wurden private Verkäufer rechtlich oft wie klassische Energieversorger behandelt, was komplexe Pflichten und Liefergarantien nach sich zog. Dieser Aufwand entfällt künftig. Anlagenbetreiber können dann vereinfachte Vereinbarungen direkt mit ihren Abnehmern schließen. Dabei wird lediglich der tatsächlich verfügbare Solarstrom geteilt; für die Zeiten ohne Sonne müssen die Nachbarn weiterhin eigene Verträge mit Stromanbietern für den Reststrombedarf abschließen.
Wirtschaftlicher als die Netzeinspeisung
Das Modell soll sich für beide Seiten rechnen. Aktuell erhalten Betreiber neuer Photovoltaikanlagen oft nur eine Einspeisevergütung von knapp acht Cent pro Kilowattstunde, während der Bezug aus dem Netz die Verbraucher durchschnittlich 35 Cent kostet. Beim direkten Verkauf können Anlagenbesitzer einen Preis erzielen, der über der Einspeisevergütung liegt, während die Nachbarn den Strom günstiger als beim regulären Versorger erhalten.
Nach Einschätzung des Informationsprogramms Zukunft Altbau gewinnt dieser Ansatz an Relevanz, da derzeit auch politisch diskutiert wird, ob die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen künftig entfallen soll. Besonders für Gebäude mit großen Dachflächen und einem im Verhältnis dazu geringen Eigenverbrauch bietet der lokale Verkauf eine Alternative zur Vermarktung an der Strombörse.
Schrittweise Einführung
Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für das Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes ab Juni 2026 bereitzustellen. Eine Ausweitung auf gebietsübergreifende Transaktionen ist für Juni 2028 vorgesehen. Das Modell richtet sich gezielt an private Akteure und lokale Gemeinschaften; große Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


