Gesetzliche Krankenkasse
Krankenkassenvergleich 2026
Trotz großer Einsparpotenziale wechseln viele Versicherte noch immer zu selten
02.01.2026: Trotz steigender Beiträge und großer Sparmöglichkeiten wechselt nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten seine Krankenkasse. Eine repräsentative Finanztip-Umfrage zeigt: Gerade mal jeder 20. Versicherte (fünf Prozent) entschied sich 2025 für eine neue Kasse. Rund vier von fünf gesetzlich Versicherten haben ihre Krankenkasse noch nie (39 Prozent) oder vor mehr als fünf Jahren (41 Prozent) gewechselt. Dabei lohnt sich ein Wechsel oft: Mehrere Hundert Euro können Versicherte pro Jahr sparen – ohne Verzicht auf Leistungen.
Die repräsentative Umfrage von Deutschlands größtem Geldratgeber zeigt zudem: Fast zwei Drittel der Krankenkassenwechsler (64 Prozent) sind mit ihrer neuen Kasse heute zufriedener als zuvor, jeder dritte (33 Prozent) sogar deutlich zufriedener. Nur rund vier Prozent geben an, nach dem Wechsel unzufriedener zu sein. „Die hohe Zufriedenheit zeigt: Ein Kassenwechsel kann sich durchaus lohnen“, sagt Barbara Weber, Expertin für Krankenversicherung bei Finanztip.
Beitrag und Leistung wichtigste Wechselgründe
Unter den Befragten, die ihre Kasse gewechselt haben, war die finanzielle Einsparung der wichtigste Auslöser: Rund 40 Prozent nennen einen niedrigeren Beitrag als Grund für den Wechsel. Bessere Leistungen spielen mit 39 Prozent eine nahezu ebenso große Rolle, gefolgt vom Service (27 Prozent). Bonusprogramme (24 Prozent) und Empfehlungen (22 Prozent) sind nachrangig. „Gesetzlich Versicherte entscheiden sich beim Wechsel ihrer Krankenkasse nicht rein kostengetrieben, sondern suchen die beste Kombination aus Beitrag und Leistung“, so Weber.
Finanztip empfiehlt fünf Kassen für 2026
Preis-Leistungssieger ist die hkk (2,59 Prozent Zusatzbeitrag), die Techniker Krankenkasse (TK, 2,69 Prozent), die BKK Firmus mit einem besonders niedrigen Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent, die Audi BKK (2,6 Prozent) sowie die DAK-Gesundheit (3,2 Prozent), die insbesondere gute Leistungen für Familien bietet.
Zum Vergleich: Über zwei Millionen Mitglieder sind insgesamt bei den vergleichsweise teuren Krankenkassen versichert, bei denen der Zusatzbeitrag 2026 bei vier Prozent und mehr liegt – so viele wie nie: BKK24 (4,39 Prozent), BKK Herkules (4,38 Prozent), BKK Werra-Meissner (4,35 Prozent), IKK Brandenburg und Berlin (4,35 Prozent), IKK - die Innovationskasse (4,3 Prozent), Knappschaft (4,3 Prozent) sowie Viactiv (4,19 Prozent).
Sparpotenzial: Hunderte Euro pro Person, halbe Milliarde Euro gesellschaftlich
Wie viel Geld sich mit einem Kassenwechsel sparen lässt, können Versicherte mit einem Finanztip-Rechner online selbst individuell berechnen. Ein Beispiel: Für einen Durchschnittsverdiener mit 55.000 Euro Bruttogehalt im Jahr bedeutet ein Wechsel von einer teuren Kasse mit vier Prozent Zusatzbeitrag zum Preis-Leistungssieger von Finanztip, der hkk, eine Netto-Ersparnis von 262 Euro im Jahr (Arbeitnehmeranteil). Mit einem Jahreseinkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro sind es 312 Euro im Jahr, mit 40.000 Euro Jahresverdienst 202 Euro im Jahr. Wer mit einem Einkommen von 69.750 Euro zur günstigsten Kasse im Vergleich, der BKK Firmus, wechselt, hat im Jahr sogar über 400 Euro mehr im Geldbeutel. Berechnet hat Finanztip das für eine konfessionslose, kinderlose Person in Steuerklasse I.
Der Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse mit starken Leistungen eröffnet 2026 ein gesellschaftliches Einsparpotenzial in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe: Würden die rund zwei Millionen Versicherten, die 2026 einen Zusatzbeitrag von vier Prozent oder mehr zahlen, zu einer günstigen Kasse wechseln, könnten sie insgesamt über 500 Millionen Euro pro Jahr sparen. Die Annahme: Die Beitragszahler verdienen durchschnittlich und sparen so rund 260 Euro pro Person und Jahr beim Wechsel zum Preis-Leistungssieger von Finanztip.
Wechsel ab Januar sinnvoll – Sonderkündigungsrecht nutzen
Am sinnvollsten ist der Vergleich zum Jahreswechsel. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats bei der bisherigen Krankenkasse eingehen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird.