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Photovoltaik

Einspeisevergütung in Gefahr

Ein Formfehler bei der Anmeldung kostet hunderte Euro

23.12.2025: Besitzer neuer Photovoltaikanlagen riskieren den Verlust ihrer Vergütung, wenn sie dem Netzbetreiber nicht ausdrücklich die gewünschte Veräußerungsform mitteilen. Einer Analyse des Ratgebers Finanztip zufolge könnten rund 700.000 Haushalte betroffen sein, deren Anlagen seit Mai 2024 ans Netz gegangen sind.

Das Problem liegt im bürokratischen Detail: Die verpflichtende Registrierung im Marktstammdatenregister genügt nicht, um Geld für eingespeisten Strom zu erhalten. Zusätzlich muss dem lokalen Netzbetreiber separat gemeldet werden, dass die „Einspeisevergütung“ als Veräußerungsform gewählt wird. Geschieht dies nicht, verbuchen die Netzbetreiber den eingespeisten Strom oft als unentgeltliche Abnahme. Eine Nachzahlung, auch rückwirkend, ist in diesen Fällen in der Regel ausgeschlossen.

Bei einer typischen Hausanlage kann dies einen Verlust von rund 580 Euro pro Jahr bedeuten. Zwar stellen Netzbetreiber Anmeldeformulare bereit, der spezifische Punkt zur Wahl der Veräußerungsform fehlt jedoch teilweise in den Unterlagen. Eine gesetzliche Pflicht, die Anlagenbetreiber darauf hinzuweisen, besteht für die Netzgesellschaften nicht.

Verbraucher sollten daher sicherstellen, dass die Meldung idealerweise noch vor der Inbetriebnahme erfolgt. Falls kein offizielles Formular für die Veräußerungsform vorliegt, reicht eine formlose Nachricht, etwa per E-Mail, an den zuständigen Netzbetreiber.

Weitere Informationen unter www.finanztip.de/photovoltaik/pv-anlage-anmelden/

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