Gazette Verbrauchermagazin
Charlottenburg-Wilmersdorf

Wann zu Silvester geböllert werden darf

18.12.2025: Das Bezirksamt greift beim Thema Silvesterfeuerwerk durch und hat per Allgemeinverfügung die erlaubten Zeiten für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung, also klassische „Böller“ klar definiert.

Das Zünden dieser Knallkörper ist im gesamten Bezirksgebiet nur in einem festgelegten Zeitfenster gestattet: von Silvester, 31. Dezember 2025, ab 18 Uhr bis Neujahr, 1. Januar 2026, um 7 Uhr. Außerhalb dieser Stunden ist das Abbrennen vor und nach der Silvesternacht untersagt.

Die Behörden kündigten an, Verstöße gegen dieses Verbot konsequent zu verfolgen. Wer sich nicht an die Zeiten hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Zusätzlich weist der Bezirk auf die geltende Rechtslage hin: Das allgemeine gesetzliche Abbrennverbot für Feuerwerk der Kategorie 2 gilt ohnehin regulär im gesamten Jahresverlauf vom 2. Januar bis zum 30. Dezember.

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