Finanzen
Vorsorgevollmachten für Wertpapierdepots
Viele Banken erkennen selbst erstellte Depot-Vollmachten nicht an
18.12.2025: Nur wenige Banken akzeptieren selbst erstellte Vorsorgevollmachten für Wertpapierdepots. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Finanztip. Von 19 Depotanbietern erkennen lediglich zehn eine solche Vollmacht an. Einige Institute verlangen eine Beglaubigung durch einen Notar, andere fordern, dass die Vollmacht für jede einzelne Transaktion erneut vorgelegt wird. Gerade bei den neuen Neobrokern ist die Vollmachterteilung überraschend selten digital.
„Wenn ein Depotinhaber ins Koma fällt oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, selbst auf sein Depot zuzugreifen und Geld benötigt wird, ist eine Depot-Vollmacht wichtig. Denn mit ihr hat der Bevollmächtigte jederzeit das Recht, Geschäfte für den Vollmachtgeber zu tätigen”, erklärt Timo Halbe, Geldanlage-Experte bei Finanztip. Übrigens benötigen auch Ehepartner bei Einzeldepots eine Vollmacht. Durch die Heirat haben Eheleute keine gesetzliche Vertretungsmacht, um für den anderen zu handeln. „Eine Depot-Vollmacht zu bekommen, ist in der Praxis nicht immer einfach – gerade bei den beliebten Neobrokern“, beobachtet Halbe.
Neobroker: Bei Vollmachten nicht digital und einfach
Beim Marktführer Trade Republic gibt es gar keine Möglichkeit, eine Vollmacht einzurichten, auch nicht bei Justtrade. Bei einigen anderen Brokern werden die eigentlichen Depots der Kunden über die Baader Bank geführt – darunter Smartbroker+, Traders Place, Finanzen.net Zero und Joe Broker. Die Vollmacht muss direkt bei der Baader Bank eingerichtet werden. Erklärungen des Bevollmächtigten sind nur wirksam, wenn sie persönlich in der Bankfiliale abgegeben oder unterschrieben per Post eingereicht werden.
Beim Broker Scalable Capital werden die Depots im eigenen Haus geführt. Aktuell bietet Scalable aber nur eine eigene Vollmacht an, die erst mit dem Tod des Vollmachtgebers gilt. Dafür akzeptiert Scalable nach eigenen Angaben eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht.
So funktioniert die Depot-Vollmacht
Finanztip empfiehlt, einer vertrauten Person eine Depot-Vollmacht – sofern angeboten – über das Formular der Bank zu erteilen. „So ist am zuverlässigsten sichergestellt, dass die Vollmacht im Notfall auch wirklich ausgeübt werden kann“, so Finanzexperte Halbe. Wer möchte, dass eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht gilt, sollte sich frühzeitig bei seiner Bank über die Anforderungen informieren.
Nach der Finanztip-Untersuchung bieten 16 der 19 abgefragten Institute eine eigene Depot-Vollmacht an, die sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus gilt. Die Erteilung erfolgt meist über ein Formular, das bei der Bank ausgefüllt eingereicht werden muss. Anschließend muss sich der Bevollmächtigte noch identifizieren, etwa per Post- oder Video-Ident.
Wie die Vollmacht genutzt werden kann, unterscheidet sich zwischen den Instituten deutlich: In neun Fällen erhält der Bevollmächtigte einen eigenen Online-Zugang zum Depot. Bei der ING können Vollmachtnehmer dagegen nur telefonisch handeln, bei anderen Banken nur schriftlich.