Finanzen
Finanzamt greift bei ETFs und Fonds zu
So viel Vorabsteuer sollten Anleger Anfang 2026 einplanen
09.12.2025: Viele Anleger müssen im Januar 2026 mit der Abbuchung der Steuer auf die Vorabpauschale rechnen. Diese Vorabsteuer wird für alle Fonds und ETFs fällig, die 2025 im Wert gestiegen sind. Mit einer einfachen Faustregel können Verbraucher abschätzen, mit welcher Abbuchungshöhe sie rechnen müssen. „Finanztip“ rät dazu, frühzeitig für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto zu sorgen.
„Die Steuer auf die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorabsteuer”, erläutert Timo Halbe, Geldanlage-Experte bei Finanztip. „Die Gewinne würden sonst meist erst beim Verkauf versteuert. Das Finanzamt möchte aber nicht über Jahrzehnte auf die Steuereinnahmen warten.” Die gezahlten Vorabsteuern werden später verrechnet, wenn die Fondsanteile tatsächlich verkauft werden.
Höhe der Vorabpauschale variiert jährlich
Die depotführenden Banken buchen die Steuer jedes Jahr im Januar automatisch vom zugehörigen Verrechnungskonto ab. Wie hoch die Belastung maximal ausfällt, hängt vom Basiszins ab, den die Bundesbank jährlich festlegt. Für 2025 beträgt er 2,53 Prozent.
Weil die Berechnung der Höhe der Vorabsteuer komplex ist, bietet Finanztip Anlegern zur Orientierung eine einfache Faustformel: Bei allen ETFs und Fonds beträgt die Steuer auf die Vorabpauschale pro 10.000 Euro Fondsvolumen maximal 51 Euro, die dann vom Verrechnungskonto abgebucht werden. Bei Aktien-ETFs sind es maximal 36 Euro. „Ist das Verrechnungskonto im Januar nicht ausreichend gedeckt, kann es ins Minus rutschen und es drohen teure Dispozinsen. Oder die Bank meldet die Steuerschuld dem Finanzamt”, warnt Halbe.
Finanztip bietet zudem einen kostenlosen Vorabpauschale-Rechner an, mit dem Anleger die individuelle Vorabsteuer für ihre Fonds ermitteln können. Der kostenfreie Service berücksichtigt auch die Anlageklasse des jeweiligen Fonds.
Abbuchung durch einen Freistellungsauftrag verhindern
„Eine Möglichkeit, die Abbuchung komplett zu vermeiden, ist ein Freistellungsauftrag“, erklärt Halbe. Jeder Sparer kann 1.000 Euro an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung 2.000 Euro.
Der volle Freibetrag reicht bei Aktien-ETFs für ein Fondsvolumen von rund 80.600 Euro. „Liegt das Depot darunter, muss Anfang 2026 keine Vorabsteuer gezahlt werden. Liegt es darüber, ist trotz Freistellungsauftrag mit einer Abbuchung zu rechnen”, so Halbe. Die Einrichtung des Freistellungsauftrags erfolgt bei den meisten Banken online.
Hintergrund
Die Vorabpauschale wurde durch die Investmentsteuerreform 2018 eingeführt. In den Jahren bis 2023 war der Basiszins, an dem sich die Vorabpauschale bemisst, allerdings negativ. Seit 2023 liegt der Basiszins wieder im positiven Bereich, sodass fiktive Gewinne versteuert werden müssen.