Kfz-Versicherung
Bei (versteckten) Preiserhöhungen ist ein Wechsel oft auch im Dezember möglich
02.12.2025: Autofahrer müssen dieses Jahr mit steigenden Kosten in der Kfz-Versicherung rechnen. 40 Prozent empfinden diese inzwischen als finanzielle Belastung. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Finanztip. Der unabhängige Geldratgeber warnt: Selbst wenn der neue Beitrag gleich bleibt oder sogar sinkt, können versteckte Preiserhöhungen vorliegen. Verbraucher sollten daher ihre Jahresabrechnung genau prüfen und ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
Die meisten Versicherungsnehmer können ihre Police regulär zum neuen Jahr kündigen. Die normale Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Der diesjährige Stichtag für den Wechsel in eine günstigere Kfz-Versicherung war der 1. Dezember – nicht wie üblich der 30. November, da dieser in diesem Jahr auf einen Sonntag fiel. „Nach einer Preiserhöhung können Versicherte ihren Kfz-Versicherungsvertrag kündigen. Ab Erhalt der Mitteilung haben sie einen Monat lang Zeit, ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen”, erklärt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip.
Preiserhöhungen trotz sinkendem Beitrag
Das Problem: Beitragserhöhungen sind nicht immer leicht erkennbar und können sogar vorliegen, wenn der Endbetrag auf der Jahresrechnung niedriger ausfällt. Denn andere Faktoren können sich zugunsten des Versicherten verbessern. „Autofahrer steigen nach einem unfallfreien Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf, dadurch erhöht sich der Schadenfreiheitsrabatt“, so Tenhagen. „Erfolgt keine vollständige Weitergabe dieses höheren Rabatts, kann der Versicherungsbeitrag trotz niedrigerem Grundbetrag faktisch steigen – eine klassische versteckte Preiserhöhung.“
Mit Faustformel versteckte Preiserhöhungen erkennen
Versicherte können versteckte Beitragserhöhungen am Vergleichsbeitrag erkennen, den sie mit einer einfachen Formel selbst berechnen können: alter Beitrag × neuer Beitragssatz ÷ alter Beitragssatz. Liegt der neue Beitrag auf der Jahresrechnung darüber, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherer muss in seiner Ankündigung der Preiserhöhung darauf hinweisen, dass Kunden ein Kündigungsrecht zusteht.
Fiktives Rechen-Beispiel für die Haftpflicht: Der alte Beitrag beträgt 500 Euro. Auf der Rechnung für 2026 werden nur noch 480 Euro ausgewiesen. Die Person ist von Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 2 (alter Beitragssatz: 49 Prozent) in SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 Prozent) aufgestiegen. Berechnung: 500 Euro × 46 ÷ 49 = 469 Euro. Da der neue Rechnungsbetrag (480 Euro) höher als der Vergleichsbeitrag (469 Euro) ist, liegt eine versteckte Preiserhöhung vor. Der Versicherte darf den Vertrag mit einer Sonderkündigung beenden.
Formsache: So ist die Kündigung gültig
„Wer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, muss im Kündigungsschreiben den Grund angeben“, so Tenhagen. Für die meisten Policen reicht eine E-Mail. Nur Altverträge, die vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, erfordern eine schriftliche Kündigung – am besten per Brief mit Einschreiben oder Fax. Eine Kündigung gilt erst, wenn sie fristgerecht beim alten Versicherer eingegangen ist.
Tarifwechsel kann den Jahresbeitrag halbieren
Eine aktuelle Finanztip-Analyse zeigt anhand von drei typischen Musterfällen, dass ein Tarifwechsel erhebliche Einsparungen bringt: Allein durch den Wechsel zu einem günstigen Versicherer kann die Fahrerin eines Familiengolfs mit Teilkasko ihren Beitrag für das kommende Jahr um 55 Prozent (200 statt 447 Euro) senken. Ein vollkaskoversicherter SUV-Fahrer spart 30 Prozent (645 statt 927 Euro) und eine Rentnerin mit teilkaskoversichertem Kleinwagen 54 Prozent (335 statt 734 Euro).
Den besten Tarif finden Autofahrer laut dem Geldratgeber Finanztip mit einem doppelten Vergleich: Zuerst lohnt sich ein Blick auf eines der Vergleichsportale Verivox oder Check24. Danach empfiehlt sich der Gegencheck bei der HUK24 – die aus Prinzip nicht auf Portalen vertreten ist, aber oft günstige Angebote hat.