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Kfz-Versicherung

Stichtag für Sparfüchse

Was Autofahrer beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten sollten

04.11.2025: Der 1. Dezember ist dieses Jahr ein wichtiger Tag für alle Autofahrer: Dann endet die Frist, bis zu der sie ihre bestehenden Kfz-Versicherungsverträge noch ordentlich kündigen können. Häufig lässt sich durch einen Anbieterwechsel bares Geld sparen. Was Sparfüchse bei der Kündigung ihrer Kfz-Versicherung beachten müssen und welche Leistungen die neue Versicherung enthalten sollte, verrät Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.

Kündigungsfrist einhalten

Für die meisten Kfz-Versicherungen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Daher ist der 30. November in der Regel der letzte Tag, um eine ordentliche Kündigung bei der aktuellen Versicherung einzureichen. Da dieser 2025 allerdings auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist ausnahmsweise bis zum 1. Dezember. „Einige besondere Umstände erlauben jedoch eine außerordentliche Kündigung – etwa eine Beitragserhöhung durch den Versicherer oder ein kürzlich gemeldeter Schadensfall. In solchen Fällen gilt ein Sonderkündigungsrecht, das auch einen Wechsel außerhalb der regulären Frist ermöglicht“, weiß Melanie Leier.

Verschiedene Faktoren beeinflussen den Preis

Der Versicherungsbeitrag berechnet sich grundsätzlich aus unterschiedlichen Komponenten wie der Region, der Schadenfreiheitsklasse, der Anzahl der Fahrer und der Typklasse. 2026 wird die Kfz-Versicherung aufgrund der Anpassung der Regionalklassen für etwa 5 Millionen Halter teurer und für circa 5,3 Millionen Halter günstiger. Autofahrer aus den Bundesländern Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern werden demnach von günstigeren Beiträgen profitieren. Teurer wird es hingegen in NRW, Berlin und Hessen, wo die durchschnittlichen Schadenskosten am höchsten sind. „Weitere Kriterien, die den Preis der Versicherung beeinflussen, sind die jährliche Kilometerleistung, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie das Vorhandensein einer Garage. Ändert sich eine Komponente, lohnt sich ein Preisvergleich“, rät die Anwältin.

Nicht am falschen Ende sparen

Wer bei der Kfz-Versicherung sparen möchte, sollte dies nicht an der Qualität tun. Teilweise unterscheiden sich die Versicherungen erheblich in ihren Leistungen. Fehlen wichtige Leistungsmerkmale, fällt der Beitragssatz zwar gering aus, der Schutz allerdings auch. „Daher empfiehlt es sich, auf die höchstmögliche Deckungssumme von 100 Millionen Euro sowie die Absicherung von Folgeschäden und grober Fahrlässigkeit durch die Versicherung zu achten“, erklärt Melanie Leier. Manche Versicherungen decken bestimmte Schäden wie Wildunfälle oder Marderschäden außerdem ohne Aufpreis ab, während andere Anbieter dafür gesonderte Gebühren verlangen. Ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen schützt vor bösen Überraschungen im Schadensfall.

Rabattschutz geht verloren

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung bleibt die Schadenfreiheitsklasse des Fahrers grundsätzlich erhalten. Der neue Anbieter wird von der alten Versicherung über die unfallfreien Jahre informiert und überträgt diese in sein Tarifmodell. „Wer bei seiner alten Versicherung einen Rabattschutz gebucht hatte und beispielsweise einen Schaden im Jahr regulieren lassen konnte, ohne in seiner Schadenfreiheitsklasse runtergestuft zu werden, muss allerdings aufpassen. Denn andere Anbieter berücksichtigen dies in der Regel nicht und stufen den Fahrer entsprechend seinem letzten Schaden oder Unfall in eine niedrigere Klasse ein“, warnt Melanie Leier.

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