Versicherung
Teurer Spuk zu Halloween
Was passiert, wenn aus "Süßes oder Saures" ein teurer Schaden wird?
15.10.2025: Wenn zu Halloween wieder Kinder durch die Berliner Straßen ziehen, gehören kleine Streiche für viele dazu. Kritisch wird es jedoch, wenn aus einem Spaß ein teurer Schaden entsteht, etwa durch zerkratzten Autolack, beschädigte Fenster oder mit Eiern beworfene Hausfassaden. Dann stellt sich schnell die Frage, wer für die Kosten aufkommt.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden, die versehentlich verursacht werden. Bei mutwilliger Zerstörung, also Vorsatz, zahlt sie jedoch meist nicht.
Eltern haften nicht automatisch
Für Kinder gelten besondere gesetzliche Regelungen. Kinder unter sieben Jahren sind „deliktsunfähig“ und können für Schäden, die sie verursachen, grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. Eltern müssen nur dann für den Schaden aufkommen, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt, besteht für die Eltern oder ihre Versicherung keine Pflicht, den Schaden zu ersetzen.
Um Auseinandersetzungen, beispielsweise mit Nachbarn, zu vermeiden, empfehlen Experten wie Robert Hülsmeyer von der LVM-Versicherung, vorab mit den Kindern zu besprechen, welche Streiche harmlos sind und wo die Grenzen zur Sachbeschädigung überschritten werden. Einige Versicherungen bieten zudem Tarife an, die auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder abdecken. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung die Kosten freiwillig, auch wenn keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht, und hilft so, den Frieden in der Nachbarschaft zu wahren.