Mobilität
Auto abgeschleppt?
Was Sie jetzt wissen müssen und wie Sie sich gegen hohe Kosten wehren

11.09.2025: Wenn das eigene Auto plötzlich verschwunden ist, folgt auf den Schreck oft der Ärger über die Kosten. Ob im öffentlichen Raum oder auf privaten Parkplätzen – die Gründe für das Abschleppen und die damit verbundenen Gebühren sind für viele Autofahrer unklar.
Wann die Stadt abschleppen darf
Im öffentlichen Straßenland in Berlin greifen Polizei oder Ordnungsamt ein, wenn ein Fahrzeug den Verkehr behindert oder eine Gefahr darstellt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Feuerwehrzufahrten, Gehwege oder Behindertenparkplätze blockiert werden. Auch ohne Kennzeichen oder Zulassung abgestellte Autos werden entfernt. Die Kosten für eine solche Umsetzung durch die Behörden können in Berlin für einen normalen Pkw bis zu 225 Euro betragen, hinzu kommen oft noch Verwaltungsgebühren. Die genaue Höhe hängt von der Tageszeit und dem Aufwand ab.
Besondere Regeln auf privaten Flächen
Auf privaten Grundstücken, wie Supermarkt-Parkplätzen, dürfen die Besitzer unberechtigt parkende Fahrzeuge entfernen lassen. Sie berufen sich dabei auf ihr Selbsthilferecht, wie die Verkehrsrechtsanwältin Melanie Leier von Geblitzt.de erklärt. Oft beauftragen sie dafür private Überwachungsfirmen. Diese dürfen jedoch nur die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten in Rechnung stellen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen sich die Abschleppkosten am ortsüblichen Preis orientieren.
So wehren Sie sich gegen hohe Forderungen
Autofahrer müssen nur für notwendige Kosten aufkommen. Überhöhte Zusatzgebühren oder pauschale Verwaltungskosten sind nicht erstattungsfähig. Es ist ratsam, genau zu prüfen, wer den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat. Fehlt ein klarer Auftrag des Grundstücksbesitzers, besteht in der Regel keine Zahlungspflicht.
Wer die Höhe der Rechnung anzweifelt, hat zwei Möglichkeiten:
- Zahlung unter Vorbehalt: Sie bezahlen die geforderte Summe, um das Fahrzeug schnell zurückzubekommen, und lassen die Rechnung anschließend rechtlich prüfen.
- Hinterlegung beim Amtsgericht: Sie hinterlegen den strittigen Betrag beim zuständigen Amtsgericht und können mit der Bestätigung (Hinterlegungsschein) das Auto abholen. Das Gericht klärt dann die Rechtmäßigkeit der Kosten. Dieser Weg ist jedoch oft aufwendiger.
Sollte Ihr Fahrzeug im öffentlichen Raum abgeschleppt worden sein, erhalten Sie bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Berliner Polizei telefonisch Auskunft über den neuen Standort.