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Zahlungsverkehr

Neuer Schutz bei Überweisungen

Was der neue IBAN-Abgleich für Bankkunden bedeutet

20.08.2025: Ab dem 9. Oktober 2025 wird eine neue Sicherheitsprüfung bei Überweisungen für Banken und Sparkassen zur Pflicht. Ziel ist es, Zahlungen sicherer zu machen und Betrugsfälle zu reduzieren. Künftig muss vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN abgeglichen werden.

Diese Prüfung, auch „Verification of Payee“ genannt, gilt für nahezu alle Überweisungen in Euro, einschließlich Online-Banking, Schaltergeschäften und Echtzeitüberweisungen. Sie läuft automatisch im Hintergrund ab und dauert nur wenige Sekunden. Wenn Name und IBAN übereinstimmen, kann die Zahlung wie gewohnt freigegeben werden.

Stimmen die Daten nicht überein, erhalten Kunden eine deutliche Warnung. Es wird empfohlen, die Überweisung in diesem Fall nicht auszuführen. Bei kleineren Abweichungen, etwa durch Tippfehler, kann es sein, dass das System den korrekten Namen des Kontoinhabers anzeigt, sodass der Zahlende die Angaben überprüfen kann. Wer eine Überweisung trotz Warnung durchführt, haftet bei einem Verlust selbst. Bestätigt die Bank hingegen die Korrektheit der Daten und das Geld kommt nicht an, liegt die Haftung beim Geldinstitut.

Bei Firmennamen sollte die Schreibweise aus der Rechnung übernommen werden, wobei auf die Angabe der Rechtsform (z. B. GmbH) verzichtet werden kann. Kleinere Abweichungen wie bei Umlauten, Groß- und Kleinschreibung oder Sonderzeichen sollen die Prüfung nicht beeinträchtigen.

Der Abgleich erfasst auch neue Daueraufträge und Terminüberweisungen. Nicht erfasst werden hingegen Lastschriften und Überweisungen auf Papier, die in einen Briefkasten eingeworfen werden. Die Maßnahme soll vor allem Betrugsmaschen wie gefälschte Rechnungen erschweren, bei denen Kontonummern gezielt ausgetauscht werden.

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