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Testament

Streit ums Erbe?

Die meisten regeln ihren Nachlass nicht und riskieren Familienkonflikte

23.07.2025: Eine neue Umfrage zeigt: Die meisten Menschen regeln ihren Nachlass nicht. Das kann für die Hinterbliebenen teuer werden und zu familiären Konflikten führen.

Rund zwei Drittel der Menschen in Deutschland haben laut einer aktuellen Umfrage kein Testament. Das geht aus einer repräsentativen Erhebung des Geldratgebers Finanztip hervor. Die Umfrage zeigt auch, dass bei vielen Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen herrscht. So weiß jede dritte Person nicht, dass auch enterbte Kinder einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben.

Die Hauptgründe für die Erstellung eines Testaments sind der Wunsch, den Nachlass individuell und gerecht zu verteilen sowie Streit unter den Erben zu vermeiden. Ohne eine letztwillige Verfügung kann es zu erheblichen Konflikten kommen, insbesondere wenn Immobilien zum Nachlass gehören. Dann muss das geerbte Haus unter Umständen verkauft werden, nur um die gesetzlichen Ansprüche aller Erben auszahlen zu können.

Ein häufig unterschätzter Punkt ist der sogenannte Pflichtteil. Selbst wenn Kinder durch ein Testament enterbt werden, steht ihnen die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch zu. Hinterlässt eine Person beispielsweise ein Vermögen von 200.000 Euro und zwei Kinder, von denen eines enterbt wurde, hat dieses enterbte Kind dennoch einen Anspruch auf 50.000 Euro. Dieser Anspruch gilt für leibliche und adoptierte Kinder gleichermaßen. Geschwister oder Großeltern des Verstorbenen haben hingegen keinen Pflichtteilsanspruch und können vollständig enterbt werden.

Gibt es kein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht eine klare Rangfolge vor: Zuerst erben die direkten Nachkommen (Kinder, Enkel) und der Ehepartner. Gibt es keine Erben erster Ordnung, sind die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (also Geschwister, Nichten und Neffen) an der Reihe. Erst dann folgen die Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen). Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind oder alle das Erbe ausschlagen, fällt der gesamte Nachlass an das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte – für in Berlin gemeldete Personen also an das Land Berlin.

Weitere Informationen unter www.finanztip.de/epaper-erben-und-vererben/

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