Urlaub & Reise
Diebstahl im Urlaub
Außenversicherung leistet Ersatz
15.07.2025: Wer Elektronikgeräte oder Sportausrüstung im Urlaub unter anderem gegen Diebstahl absichern möchte, braucht eine Hausratversicherung. Über die darin enthaltene Außenversicherung sind Gegenstände auch dann abgesichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt.
„Die Außenversicherung greift beispielsweise dann, wenn Sachen aus einem Hotelzimmer oder einer angemieteten Ferienwohnung gestohlen werden“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin. Die in der Hausratversicherung enthaltene Außenversicherung entschädigt die Wiederbeschaffung zum Neuwert. Die maximale Entschädigung variiert je nach Vertrag, sie entspricht einem festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme der Hausratversicherung.
Außenversicherung ist nicht automatisch eine „Draußenversicherung“
Der Versicherungsschutz setzt allerdings voraus, dass die gestohlenen Gegenstände in einem verschlossenen Raum oder einem Behältnis in einem Raum deponiert waren. „Eine Außenversicherung ist nicht automatisch eine ,Draußenversicherung‘“, betont Käfer-Rohrbach. Ein geklautes Handy, das während des Badens unter einem Handtuch gelegen hat, ist beispielsweise nicht gegen Diebstahl versichert. Etwas anderes wäre es, wenn das Handy aus einem aufgebrochenen Spind im Freibad entwendet wird.
Sonderfälle: Campingmobile und eigene Ferienimmobilie
Auch Campingmobile oder Wohnwagen gelten im rechtlichen Sinne nicht als eigener Raum. Die Außenversicherung greift in diesen Fällen nicht. „Für Dauercamper gibt es spezielle Camping-Versicherungen. Sie sichern die Wertsachen im Wohnmobil und mitunter auch im Vorzelt gegen Diebstahl ab“, so Käfer-Rohrbach.
Ein weiterer Sonderfall ist die eigene Ferienimmobilie. Dafür brauchen die Eigentümer eine separate Hausratversicherung