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Abschleppgrund: Dauerparken

Wie lange Autofahrer auf öffentlichen Straßen parken dürfen

08.07.2025: Es könnte so ein entspannter Start in den Urlaub sein: Die Koffer sind gepackt, die Stimmung ist gut und das Auto bleibt sicher geparkt am Straßenrand in der Nähe der Wohnung zurück. Doch während Urlauber am Strand die Sonne genießen, kann zu Hause etwas Unerwartetes passieren: Ein Parkverbot wird eingerichtet und innerhalb weniger Tage drohen Bußgelder und die Abschleppung des eigenen Autos. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, erklärt, welche Regeln für Dauerparker gelten und wie sie Bußgelder vermeiden.

72-Stunden-Frist

Es kommt öfter vor, als viele Autofahrer denken: Über Nacht wird ein parkfreundlicher Bereich zur Parkverbotszone. Die Gründe dafür sind vielfältig – sei es wegen Straßenbauarbeiten, der Verlegung einer Bushaltestelle, Straßenreinigung oder auf Antrag eines Anwohners. „Damit Autofahrern ausreichend Zeit bleibt, ihr Fahrzeug umzuparken, schreibt der Gesetzgeber eine 72-Stunden-Frist vor. Das bedeutet, dass temporäre Parkverbotsschilder mindestens drei Tage vor Inkrafttreten des Verbots aufgestellt werden müssen. Doch Achtung: Diese Frist kann abhängig vom Wohnort des Betroffenen auch variieren“, erklärt Tom Louven. Wer die Frist ignoriert, riskiert, dass sein Auto abgeschleppt wird und zusätzlich ein Bußgeld anfällt.

Gebot der Rücksichtnahme

Sein Auto am Straßenrand abzustellen, ist im Grunde genommen erlaubt, doch ein Recht auf dauerhaftes Parken im öffentlichen Raum gibt es nicht. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2018 besteht außerdem keine Pflicht, Fahrer schriftlich oder telefonisch über anstehende Parkverbote zu informieren. „Autofahrer sind selbst dafür verantwortlich, regelmäßig zu überprüfen, ob neue Verbotsschilder aufgestellt wurden. Das gehört zum Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, die ein Grundprinzip im Straßenverkehr darstellt und in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung festgehalten wurde“, erläutert der Anwalt.

Bußgelder vermeiden

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Autofahrer spätestens alle drei Tage nach ihrem geparkten Gefährt sehen. Wer längere Zeit abwesend ist, sollte eine Vertrauensperson bitten, regelmäßig nach dem Fahrzeug zu schauen und es gegebenenfalls umzuparken. Diese Person sollte den Autoschlüssel und die Fahrzeugpapiere erhalten, um im Notfall handeln zu können. „Es reicht übrigens nicht, nur eine Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe zu hinterlassen, da Ordnungshüter nicht zum Anruf verpflichtet sind, bevor ein Abschleppwagen bestellt wird“, erklärt Tom Louven.

Achtung bei abgelaufener TÜV-Plakette

Solange kein Parkverbot eingerichtet wird, darf ein zugelassenes Auto theoretisch unbegrenzt auf öffentlichen Parkflächen stehen. Eine abgelaufene TÜV-Plakette kann jedoch ebenfalls dazu führen, dass ein Auto abgeschleppt wird. „Wer eine längere Abwesenheit plant, sollte deshalb überprüfen, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) fällig ist, und sie gegebenenfalls vorziehen“, rät der Anwalt.

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