Ratgeber
Probleme beim Umzug
So vermeiden Sie Ärger mit dem Stromanbieter
20.05.2025: Ab dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2019/944 zum Elektrizitätsbinnenmarkt um, die den Energiemarkt effizienter gestalten soll. Für Verbraucher bedeutet das vor allem neue Fristen bei der An- und Abmeldung beim Stromversorger. Wer diese Fristen nicht einhält, riskiert künftig Probleme und zusätzliche Kosten beim Wohnungswechsel.
Was ändert sich konkret?
Bisher dauerte der technische Wechsel des Stromanbieters bis zu acht Werktage, künftig muss er innerhalb eines Tages abgeschlossen sein. Dafür ist die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) erforderlich, die jede Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet. Diese Nummer finden Verbraucher auf ihrer letzten Stromrechnung.
Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich
Was zunächst nach einer Vereinfachung klingt, bringt auch eine wichtige Einschränkung mit sich: Zukünftig sind rückwirkende An- oder Abmeldungen beim Stromanbieter nicht mehr erlaubt. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und Laufzeiten von Stromverträgen bleiben jedoch bestehen.
Umzug: Mehrkosten drohen bei verspäteter Meldung
Die Pflicht, den Stromanbieter bei einem Umzug rechtzeitig zu informieren, gibt es schon länger. Bisher war es jedoch möglich, sich bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abzumelden. Künftig ist dies nur noch für die Zukunft möglich. Wer seinen Stromversorger beim Umzug nicht rechtzeitig informiert, läuft Gefahr, doppelte Verträge und damit doppelte Kosten zu haben. Denn ohne rechtzeitige Meldung läuft der Vertrag für die alte Wohnung weiter, während für die neue Wohnung bereits ein neuer Vertrag besteht. Eine nachträgliche Korrektur ist dann nicht mehr möglich. „Um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden, sollten Verbraucher*innen deshalb vor einem Wohnungswechsel ihre Stromlieferanten informieren“, sagt Hasibe Dündar, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. So lassen sich auch Energieschulden von vornherein vermeiden.
Tipps für den Umzug:
Aus- und Einzug gemeldet: So kann geklärt werden, ob der bestehende Vertrag übernommen oder rechtzeitig gekündigt werden sollte.
Teure Grundversorgung vermeiden: Kann der Vertrag nicht angenommen werden und wird kein neuer abgeschlossen, rutscht man automatisch in die meist teurere Grundversorgung.
Zählerstände beim Aus- und Einzug dem Messstellenbetreiber mitteilen: Werden keine Ablesewerte übermittelt, darf der Versorger Schätzwerte zur Abrechnung nutzen – das kann zu falschen Rechnungen führen.
Zählerstände dokumentieren: Am besten die Werte im Übergabeprotokoll festhalten oder ein Foto machen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Weitere Informationen
Wer Unterstützung bei Fragen zu Energieschulden oder Energierecht benötigt, findet Hilfe bei der Verbraucherzentrale Berlin unter www.vz-bln.de/beratung-be .