Steuern & Finanzen
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Das ändert sich 2025 für Verbraucher
27.12.2024: Weniger Steuern, frühere Fristen, schnelle Überweisungen ohne Zusatzgebühren: Mit Beginn des neuen Jahres ändert sich auch im Bereich der privaten Finanzen einiges. Finanztip zeigt die sechs wichtigsten Änderungen und erklärt, was das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet
Krankenkasse wechseln
Die meisten Krankenkassen müssen ab 2025 die Zusatzbeiträge erhöhen - im Schnitt um 0,95 Prozent, mehr als vom Bundesgesundheitsministerium im Herbst prognostiziert. Der höchste Zusatzbeitrag gilt nach aktuellem Stand für die 1,4 Millionen Versicherten der Knappschaft. Sie hat von 2,7 auf 4,4 Prozent erhöht. Bei einem Bruttoverdienst von 4.000 Euro bedeutet allein diese Erhöhung netto rund 23 Euro weniger pro Monat für einen angestellten Versicherten (Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer). „Durch einen Wechsel kann man die Kosten senken”, rät Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip. Zwischen der relativ teuren Knappschaft und einer der preiswertesten Krankenkassen mit guten Leistungen, wie der BKK Firmus (Zusatzbeitrag: 1,84 Prozent), liegt ein Beitragsunterschied von mehr als 2,5 Prozent.
Echtzeitüberweisungen sind ohne Zusatzkosten möglich
Ab 9. Januar müssen alle Banken im Euro-Raum in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu empfangen. Das schreibt eine EU-Verordnung vor. „Deutlich flexibler und günstiger wird Geld verschicken dann ab dem 9. Oktober”, sagt Tenhagen. „Bankkunden können dann Echtzeitüberweisungen senden, die nicht mehr kosten dürfen als normale Überweisungen. Die Zusatzgebühren fallen weg.”
Gutverdiener zahlen mehr Sozialabgaben
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt von 90.600 Euro brutto (7.550 Euro/Monat) auf 96.600 Euro (8.050 Euro/Monat). Wer mehr verdient, bei dem steigen erst ab dieser Grenze die Beiträge zur Rente nicht mehr weiter. „Gutverdiener müssen ab 2025 mehr Sozialabgaben zahlen“, erklärt Tenhagen.
Arbeitnehmer zahlen weniger Steuern aufs Gehalt
Der Grundfreibetrag steigt 2025 von 11.784 auf 12.096 Euro. Das ist die Summe, bis zu der das Einkommen steuerfrei ist. Das nötige Gesetz wurde noch am 20. Dezember 2024 vom Bundesrat verabschiedet. „Gut, dass die Politik das trotz des Bruchs der Ampelkoalition noch vor Weihnachten hinbekommen hat”, sagt Tenhagen. Dadurch steigt auch der Spitzensteuersatz – er wird erst ab 68.481 Euro fällig.
Neue Frist für die Steuererklärung
Wer für 2024 eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür dieses Mal weniger Zeit als zuvor. Die Frist läuft nämlich nur bis zum 31. Juli 2025. In vielen Bundesländern ist das mitten in den Ferien, daher sollte man rechtzeitig loslegen. Wer für 2026 jeden Monat mehr Netto möchte und daher eine Lohnsteuerermäßigung beantragen möchte, muss länger warten. Das ist 2025 erst ab 1. November möglich (bisher 1. Oktober).
Höhere Kinderbetreuungskosten absetzen
Der Kinderfreibetrag steigt 2025 auf 9.600 Euro. Kinderbetreuungskosten können weiterhin als Sonderausgaben geltend gemacht werden – bis 6.000 Euro. Bisher durften davon zwei Drittel abgesetzt werden, also maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Ab 2025 dürfen 80 Prozent und damit maximal 4.800 Euro pro Jahr und Kind abgesetzt werden. Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld sinken dagegen, und zwar auf 175.000 Euro ab April 2025. Wer drüber liegt, bekommt kein Elterngeld. Ob die neue Grenze gilt, hängt vom Geburtstag des Kindes ab. Die Grenze bezieht sich außerdem auf das zu versteuernde Einkommen.